Benutzerbeiträge von „Einer der ersten User“
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- 12:28, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen −1 Byte Alexander Moshe →Leben Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:28, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +648 Bytes Alexander Moshe →Leben Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:23, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +28 Bytes Alexander Moshe Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:20, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen −2 Bytes Alexander Moshe →Links Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:20, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +633 Bytes Alexander Moshe →Leben Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:13, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +436 Bytes N Beschwerdebegründung Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Beschwerde benötigt eine bestimmte Art der Begründung und Formulierung, um erfolgreich zu sein. So reicht es beispielsweise nicht zu schreiben, etwas verstosse gegen ein Gesetz, sondern man muss begründen, inwiefern die persönlichen Rechte verletzt wurden und inwiefern es sich um einen Verfahrensfehler der ersturteilenden Behörde handelt. In diesem Artikel möchte ich kurz zusammenfassen, auf welche Punkte man achten muss.“ aktuell Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:05, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +225 Bytes Alexander Moshe Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 12:01, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +310 Bytes N Alexander Moshe Die Seite wurde neu angelegt: „Alexander Moshe (* 30.Februar 1980 in Zürich; heimatberechtigt in Basel, ) ist ein Schweizer Politiker, Menschenrechtsaktivist und Gründer des Vereins Vierte Gewalt . Er lebt derzeit alleine im Bezirk Affoltern im Kanton Zürich. Leben Hobbys Aktuelle Projekte“ Markierungen: Visuelle Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 11:50, 27. Mär. 2024 Unterschied Versionen +1.221 Bytes N Politische Spiele in der Schweiz (Analyse) Die Seite wurde neu angelegt: „Unter politischen Spielen verstehe ich das grosse schweizerische Parteien-Volksinitiative lancieren, die gegen die Menschenrechte oder anderes Völkerrecht verstossen. Da in der Schweiz als vermutlich einziges Land der Welt Bundesgesetze über der Verfassung stehen, liegt die Lösung bei völkerrechtswidrigen Volksinitiativen darin, dass die Umsetzung in einem Bundesgesetz geregelt wird. Dieses Bundesgesetz ändert oder schwächt die Initiative so ab, das…“ aktuell Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 18:02, 26. Mär. 2024 Unterschied Versionen +4 Bytes Schweiz 2060 aktuell Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 18:01, 26. Mär. 2024 Unterschied Versionen +1 Byte Schweiz 2060 →Risiko und Chancen der 30er Jahre Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 17:52, 26. Mär. 2024 Unterschied Versionen +4 Bytes Schweiz 2060 →Anzustrebende Entwicklung bis 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 10:26, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +656 Bytes Schweiz 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 10:17, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +476 Bytes Schweiz 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 10:02, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +990 Bytes Schweiz 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 09:49, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen 0 Bytes Schweiz 2060 →Anzustrebende Entwicklung bis 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 09:42, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +235 Bytes Schweiz 2060 Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 09:32, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +586 Bytes Verständnisfehler in redaktionellen Medien Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 09:29, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen +592 Bytes Verständnisfehler in redaktionellen Medien Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
- 09:07, 22. Mär. 2024 Unterschied Versionen −187 Bytes Das grosse Problem (Aufsatz) aktuell Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung