Vierte Gewalt/Entscheidungswege

Aus Vierte Gewalt
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Hier soll anhand einfacher Beispiele die Entscheidungsstrukturen im Verein Vierte Gewalt erklärt werden.

Beispiel-Situationen

Änderung des Vereins-Logos

Ein Vereinsmitglied (nicht im Vorstand) wünscht sich ein neues Vereinslogo und hat auch einen konkreten Vorschlag.

Dazu muss diese Person an ein Mitglied des Vorstandes schreiben. Diese Person kann das an die nächste Vorstandssitzung traktandieren.

Dort beschliesst der Gesamt-Vorstand darüber, da es mehrere Ressorts betrifft.

Meinung und Unterstützung des Vereins zu einer Volksinitiative oder Referendum

Soll der Verein sich öffentlich zu einer Volksinitiative oder einem Referendum äussern, ist automatisch der Gesamt-Vorstand zuständig gemäss Geschäftsordnung.

Berichterstattung über einen Fall

Über einen Fall kann grundsätzlich jede natürliche Person selber einen Artikel erstellen gemäss definierter Zugriffsberechtigung.

Bearbeitungskonflikte auf Vierte-Gewalt.ch

Bei Bearbeitungskonflikten können gemäss definierter Zugriffsberechtigungen alle User mit Level 2-Berechtigung und höher nötigenfalls eine Seite schützen oder einen User sperren.

Im Konfliktfall ist der oder die Ressortverantwortliche Kommunikation & Untersuchungsteam für die Entscheidung zuständig (Art. 7 Zugriffsberechtigungen und Art. 5 der Geschäftsordnung des Vorstandes).

Ist jemand mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, ist gemäss Art. 2 ein interner Rekurs an den Gesamtvorstand und danach an die Mitgliederversammlung möglich.

Somit ist einerseits sichergestellt, dass rasch gehandelt werden kann, andererseits können fehlerhafte Entscheidungen korrigiert werden.