Vierte Gewalt/Zugriffsberechtigungen
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Artikel 1 Geltungsbereich
Diese Zugriffsberechtigungen gelten für alle Personen, die auf die Domain vierte-gewalt.ch zugreifen.
Artikel 2 Benutzergruppenrechte vierte-gewalt.ch
- Unangemeldete Benutzer können alle (mit Ausnahme speziell geschützter) Seiten alles lesen.
- Angemeldete Benutzer, die keine andere spezielle Berechtigung haben, können Seiten erstellen und bearbeiten.
- Benutzer in Level 1 können
- Seiten erstellen und bearbeiten.
- Dateien und Seiten verschieben (umbenennen). (Aber keine Dateien hochladen)
- E-Mails an andere User senden.
- Benutzer in Level 2 können alles, was Level 1 kann und zusätzlich
- Verlauf von 2 Seiten zusammenführen.
- Mehrere Änderungen eines Benutzers mit einem Klick rückgängig machen (Rollback).
- Dateien und Seiten ohne Weiterleitungen verschieben.
- Seiten als überprüft markieren.
- Selber bearbeitete Seiten sind automatisch als überprüft markiert.
- Dateien hochladen.
- Seiten und Dateien löschen.
- Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
- User sperren.
- User auf Level 1 befördern.
- Benutzer in Level 3 können alles, was Level 2 kann und zusätzlich
- Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).
- Dateien und Seiten so löschen, dass sie auch vor Level 2 Usern nicht sichtbar sind.
- auch Seiten mit grosser Versionsgeschichte löschen.
- auch gelöschte Log-Einträge einsehen.
- Sich selbst entsperren.
- Seiten schützen.
- User auf Level 1, 2 und 3 befördern.
- die automatische Beförderung von einzelnen Usern deaktivieren.
- die Untersuchen- und ChekUser-Funktionen zur Prüfung von IP-Adressen, etc. nutzen.
Artikel 3 Zuteilung der Benutzer an Benutzergruppen
- Level 1 erreicht eine Person nach Ablauf von 10 Tagen und nach 10 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen.
- Level 2 erreicht eine Person nach Ablauf von 100 Tagen und nach 100 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitglieder des Untersuchungsteams erhalten Level 2-Berechtigung.
- Level 3 erreicht eine Person nach Ablauf von 1'000 Tagen und nach 1'000 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitgliedes des Vorstandes erhalten Level 3-Berechtigung.
- Die Gruppe der Bürokraten wird nur durch den Benutzer Oberaufsicht benutzt.
- Manuell erteilte Level 2- oder Level 3-Berechtigungen sind auf den Rest der Amtsdauer (automatischer Ablauf) des Vorstandes zu beschränken.
- Soweit es nötig ist, kann für einzelne Benutzer die automatische Vergabe von Level-Rechten deaktiviert werden.
Artikel 4 Nutzung von Bürokraten-Rechten und FTP-Zugriff
- Die Benutzergruppe Bürokraten kommt nur zur Anwendung, um eine schwerwiegende Störung abzuwehren oder wenn es erforderlich ist, Level 3-Rechte zu entziehen oder zu vergeben.
- Jede Aktion als Benutzer mit Bürokraten-Rechten wird vom Vorstand beschlossen und ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung eingetragen.
- Zugriffe per FTP oder auf andere Weise auf das Dateisystem des Webservers oder auf die Datenbank werden durch den Vorstand beschlossen und die vorgenommene Handlung im nächsten Vorstands-Protokoll genau protokolliert.
Artikel 5 Zugriffsrechte E-Mails
Alle Vorstandsmitglieder haben auf die Vereinsmails Zugriff und sorgen dafür, dass auch die anderen Vorstandsmitglieder Zugriff haben (zB keine Mails löschen, ausser offensichtlicher SPAM, auch versendete E-Mails angemessen speichern, etc.)
Artikel 6 Seitenschutz, Sperrung von Logbucheinträgen
- Grundsätzlich sollen alle Seiten von allen bearbeitet werden können.
- Auf Seiten wo es Bearbeitungskonflikte, Spam-Versuche, Vandalismus oder Ähnliches gab, oder auf Seiten mit Original-Dokumenten, Protokollen, umstrittenen Themen sowie die Hauptseite, werden die Seiten so geschützt, dass nur noch Personen mit Level 2 oder Level 3-Berechtigung diese bearbeiten können. In besonderen Fällen kann die Bearbeitung auch auf Level 3-Berechtigte begrenzt werden.
- Log-Einträge und auch ältere Versionen von Seiten oder ganze Seiten werden gelöscht bzw. gesperrt aus Datenschutzgründen oder Ähnlichem. Je nach Inhalt wird so gesperrt, dass andere Sperr-Berechtigte (Level 2-User) die Inhalte noch sehen oder dass nur noch mit Administrator-Rechten (Level 3-User) die Einträge ansehen können.
Artikel 7 Weitere Bestimmungen
- Die Entscheidungsbefugnis betreffend Vergabe von Benutzerrechten und Vornahme von Seitenschutz und Löschung/Sperrung von Seiten-Versionen, Logbucheinträgen oder Benutzern obliegt der oder dem Ressortverantwortlichen Kommunikation und Untersuchungsteam.
- In Einzelfällen können alle Personen mit Level 2- oder Level 3-Berechtigung solche Massnahmen vornehmen, solange der oder die Ressortverantwortlichen Kommunikation und Untersuchungsteam keine andere Entscheidung trifft.