Vierte Gewalt/Zugriffsberechtigungen

Aus Vierte Gewalt
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Artikel 1 Geltungsbereich

Diese Zugriffsberechtigungen gelten für alle Personen, die auf die Domain vierte-gewalt.ch zugreifen.

Artikel 2 Benutzergruppenrechte vierte-gewalt.ch

  1. Unangemeldete Benutzer können alle (mit Ausnahme speziell geschützter) Seiten alles lesen.
  2. Angemeldete Benutzer, die keine andere spezielle Berechtigung haben, können Seiten erstellen und bearbeiten.
  3. Benutzer in Level 1 können
    • Seiten erstellen und bearbeiten.
    • Dateien und Seiten verschieben (umbenennen). (Aber keine Dateien hochladen)
    • E-Mails an andere User senden.
  4. Benutzer in Level 2 können alles, was Level 1 kann und zusätzlich
    • Verlauf von 2 Seiten zusammenführen.
    • Mehrere Änderungen eines Benutzers mit einem Klick rückgängig machen (Rollback).
    • Dateien und Seiten ohne Weiterleitungen verschieben.
    • Seiten als überprüft markieren.
    • Selber bearbeitete Seiten sind automatisch als überprüft markiert.
    • Dateien hochladen.
    • Seiten und Dateien löschen.
    • Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
    • User sperren.
    • User auf Level 1 befördern.
  5. Benutzer in Level 3 können alles, was Level 2 kann und zusätzlich
    • Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).
    • Dateien und Seiten so löschen, dass sie auch vor Level 2 Usern nicht sichtbar sind.
    • auch Seiten mit grosser Versionsgeschichte löschen.
    • auch gelöschte Log-Einträge einsehen.
    • Sich selbst entsperren.
    • Seiten schützen.
    • User auf Level 1, 2 und 3 befördern.
    • die automatische Beförderung von einzelnen Usern deaktivieren.
    • die Untersuchen- und ChekUser-Funktionen zur Prüfung von IP-Adressen, etc. nutzen.

Artikel 3 Zuteilung der Benutzer an Benutzergruppen

  1. Level 1 erreicht eine Person nach Ablauf von 10 Tagen und nach 10 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen.
  2. Level 2 erreicht eine Person nach Ablauf von 100 Tagen und nach 100 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitglieder des Untersuchungsteams erhalten Level 2-Berechtigung.
  3. Level 3 erreicht eine Person nach Ablauf von 1'000 Tagen und nach 1'000 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitgliedes des Vorstandes erhalten Level 3-Berechtigung.
  4. Die Gruppe der Bürokraten wird nur durch den Benutzer Oberaufsicht benutzt.
  5. Manuell erteilte Level 2- oder Level 3-Berechtigungen sind auf den Rest der Amtsdauer (automatischer Ablauf) des Vorstandes zu beschränken.
  6. Soweit es nötig ist, kann für einzelne Benutzer die automatische Vergabe von Level-Rechten deaktiviert werden.

Artikel 4 Nutzung von Bürokraten-Rechten und FTP-Zugriff

  1. Die Benutzergruppe Bürokraten kommt nur zur Anwendung, um eine schwerwiegende Störung abzuwehren oder wenn es erforderlich ist, Level 3-Rechte zu entziehen oder zu vergeben.
  2. Jede Aktion als Benutzer mit Bürokraten-Rechten wird vom Vorstand beschlossen und ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung eingetragen.
  3. Zugriffe per FTP oder auf andere Weise auf das Dateisystem des Webservers oder auf die Datenbank werden durch den Vorstand beschlossen und die vorgenommene Handlung im nächsten Vorstands-Protokoll genau protokolliert.

Artikel 5 Zugriffsrechte E-Mails

Alle Vorstandsmitglieder haben auf die Vereinsmails Zugriff und sorgen dafür, dass auch die anderen Vorstandsmitglieder Zugriff haben (zB keine Mails löschen, ausser offensichtlicher SPAM, auch versendete E-Mails angemessen speichern, etc.)

Artikel 6 Seitenschutz, Sperrung von Logbucheinträgen

  1. Grundsätzlich sollen alle Seiten von allen bearbeitet werden können.
  2. Auf Seiten wo es Bearbeitungskonflikte, Spam-Versuche, Vandalismus oder Ähnliches gab, oder auf Seiten mit Original-Dokumenten, Protokollen, umstrittenen Themen sowie die Hauptseite, werden die Seiten so geschützt, dass nur noch Personen mit Level 2 oder Level 3-Berechtigung diese bearbeiten können. In besonderen Fällen kann die Bearbeitung auch auf Level 3-Berechtigte begrenzt werden.
  3. Log-Einträge und auch ältere Versionen von Seiten oder ganze Seiten werden gelöscht bzw. gesperrt aus Datenschutzgründen oder Ähnlichem. Je nach Inhalt wird so gesperrt, dass andere Sperr-Berechtigte (Level 2-User) die Inhalte noch sehen oder dass nur noch mit Administrator-Rechten (Level 3-User) die Einträge ansehen können.

Artikel 7 Weitere Bestimmungen

  1. Die Entscheidungsbefugnis betreffend Vergabe von Benutzerrechten und Vornahme von Seitenschutz und Löschung/Sperrung von Seiten-Versionen, Logbucheinträgen oder Benutzern obliegt der oder dem Ressortverantwortlichen Kommunikation und Untersuchungsteam.
  2. In Einzelfällen können alle Personen mit Level 2- oder Level 3-Berechtigung solche Massnahmen vornehmen, solange der oder die Ressortverantwortlichen Kommunikation und Untersuchungsteam keine andere Entscheidung trifft.