Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes

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Geschäftsordnung des Vorstandes

Entwurf vom 1.Januar 2025

Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 30.August 2025 folgende Geschäftsordnung erlassen::

Artikel 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung ergänzt die Statuten und ist für den Vorstand, die Arbeitsgruppen und Angestellte und Beauftragte des Vereins bindend.
  2. Der Vorstand handelt nach Treu und Glauben. Kein Mitglied darf sich rechtsmissbräuchlich verhalten.

Artikel 2 Der Vorstand

  1. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins.
  2. Entscheidungen einzelner Vorstandsmitglieder, die sich nicht bereits aus den Änderungen der Webseite oder aus Beiträgen in den Social-Media ergeben, werden spätestens vor Beginn der nächsten Sitzung an das Präsidium gemeldet und in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen. Verbindlich ist der Wortlaut im Protokoll.
  3. Gegen Entscheide eines Vorstandsmitgliedes oder eines anderen Handlungsbevollmächtigten kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden.
  4. Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus.
  5. Die Präsidentin* oder der Vize-Präsident* oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
    • organisiert den Entscheidungsprozess auf dem Zirkularweg per E-Mail;
    • ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung oder bis zur Entscheidung auf dem Zirkularweg an.
  6. Folgende Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit des Gesamtvorstandes:
    • Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
    • Änderung oder Aufgebung dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
    • Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
    • Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
    • Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
    • Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 250 CHF verursachen sowie alle Ausgaben ausserhalb des bewilligten Budgets, wenn ein Betrag von 250 CHF überschritten wird.
    • Ausgabenvollzug innerhalb des von der Mitgliederversammlung bewilligten Budgets, sofern die Summe von 1'000 CHF überschritten wird.
    • Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten oder die den Verein rechtlich an ein Projekt, eine Meinung oder eine andere Organisation oder anderweitig rechtlich für länger als 3 Monate binden.
  7. Es gibt im Vorstand die Ressorts
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Verwaltung
    • Technik
  1. Jedes Vorstandsmitglied übernimmt ein Ressort.

Artikel 3 Sitzungsordnung

  1. Der Vorstand trifft sich mindestens sechsmal pro Jahr zu einer Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
  2. Das Präsidium bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese.
  3. Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
  4. Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen.
  5. Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Entscheidungen geführt. In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Das Protokoll der letzten Sitzung gilt automatisch als genehmigt, sofern an der nächsten oder übernächsten Sitzung keine Einwände oder Korrekturwünsche vorgebracht werden.
  6. Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge zu traktandierten Themen sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
  7. Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen inklusive Protokoll der letzten und/oder vorletzten Sitzung zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 5 Tage vor dem Beginn der Sitzung.
  8. Zu den Traktanden ist jeweils auch ein Entwurf für den gewünschten Beschluss zu erstellen und alle entscheidrelevanten Dokumente beizulegen oder zu verlinken.
  9. Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.

Artikel 4 Zeichnungsberechtigung

  1. Die Vorstandsmitglieder verfügen über eine Zeichnungsberechtigung zu Zweien.

Artikel 5 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz

  1. Empfangene E-Mails werden immer als Kopie auf dem Server belassen. Gesendete E-Mails werden immer als BCC an eine interne Adresse geschickt, damit auch diese archiviert werden können.
  2. Dokumente mit (teilweise) geheimen Inhalt werden in einen geschützten Bereich auf der Webseite hochgeladen. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Einladungen und Protokolle der Vorstandssitzungen, Daten von Privatpersonen, etc.
  3. Dokumente, wo keine speziellen Geheimhaltungsbefugnisse vorliegen, werden auf der Domain Vierte-Gewalt.ch öffentlich abgelegt. Darunter insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Einladungen und Protokolle der Mitgliederversammlung, Jahresberichte, Buchhaltung, etc. Einzelne Namen von Privatpersonen oder Firmen werden in diesen öffentlichen Dokumenten nicht genannt, ausser die Person ist einverstanden oder war zum massgeblichen Zeitpunkt Mitglied des Vorstandes.
  4. Der Datenschutz wird immer berücksichtigt und gewährleistet.
  5. Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Bluesky-Accounts @vierte-gewalt.ch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird.


Siehe auch