Wie viel Rechte braucht die Polizei?: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Darf die Polizei ihre Befugnisse überschreiten und was wären die Konsequenzen? ===
=== Darf die Polizei ihre Befugnisse überschreiten und was wären die Konsequenzen? ===
Gründe, warum die Polizei Befugnisse überschreiten möchte (Überforderung, Zeitersparnis, etc)
Fallbeispiel 1: Was ist nun, wenn ein Polizeibeamter eine Person verdächtig findet, durchsucht, die Identität feststellt und kein Fehlverhalten feststellt? Es handelt sich um 3 Jugendliche mit einem Bier in der Hand und das Bauchgefühl sagt klar, dass diese Jugendlichen heute noch Ärger machen könnten. Die Polizeibeamten würden die Personen gerne auf den Polizeiposten nehmen oder für 24 Stunden wegweisen.
 
Fallbeispiel 2: Eine Gruppe Jugendlicher macht eine unbewilligte Demonstration (10 Teilnehmer), blockieren dazu eine Seitenstrasse. Diese unbewilligte Demonstration wird jeden Samstag am Bahnhof Winterthur durchgeführt. Es handelt sich faktisch um eine Gruppe von 10 Punks, die Schilder hochhalten, auf der Strasse sitzen und rumschreien.
 
Kann die Polizei in diesen beiden Fällen die Personen festnehmen oder wegweisen?
 
Nach den oben geschilderten gesetzlichen Grundlagen kann eine Festnahme in Fallbeispiel 1 nicht erfolgen, da die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen. Würde die Polizei die Personen festnehmen, würden sie sich wegen Freiheitsberaubung und Entführung sowie Amtsmissbrauchs schuldig machen. Eine Wegweisung kommt im Fallbeispiel 1 ebenfalls nicht in Frage, da kein begründeter Verdacht vorliegt, dass die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört werden durch die Personen oder kein anderer Grund nach §33 PolG/ZH<ref name=":1" /> vorliegt.


=== Schlussfolgerung und Erkenntnisse ===
=== Schlussfolgerung und Erkenntnisse ===
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=== Quellen ===
[[Kategorie:Schweiz 2050]]
[[Kategorie:Schweiz 2050]]
[[Kategorie:Kommentar]]
[[Kategorie:Kommentar]]

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