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Dazu sind im Jahr 2060 je nach Inflation rund 6'000 CHF/Mt. (entspricht je nach Inflation ca. 3'000 bis 3'500 CHF/Mt. im Jahr 2030). | Dazu sind im Jahr 2060 je nach Inflation rund 6'000 CHF/Mt. (entspricht je nach Inflation ca. 3'000 bis 3'500 CHF/Mt. im Jahr 2030). | ||
Alternativ könnte man ein flexibles Rentenalter einführen. | |||
Jeder Mensch könnte sich freiwillig zwischen 61 und 80 Jahren pensionieren lassen. | |||
Wer mit 61 Jahren in Pension geht, erhielte 500 CHF/Mt. AHV-Rente. | |||
Dieser Betrag würde sich um 500 CHF/Mt. erhöhen mit jedem Jahr, das länger gearbeitet würde. | |||
Wer bis 65 Jahren arbeiten würde, erhielte 2'500 CHF/Mt. und wer bis 70 arbeitet, erhält 5'000 CHF/Mt. AHV-Rente. | |||
Danach erhöht sich die Rente stärker, weil die Rest-Lebenszeit rapide weniger wird. | |||
Die monatliche Rente erhöht sich mit jedem weiteren Arbeitsjahr (nach 70) um 1'000 CHF/Mt. und nach 75 um 2'000 CHF/Mt | |||
Pensionsalter AHV-Rente | |||
61 500 | |||
65 2'500 | |||
70 5'000 | |||
75 10'000 | |||
80 20'000 | |||
'''Zwischenschritt 2040''' | '''Zwischenschritt 2040''' | ||
. | Die Fesetzung aller AHV- und IV-Renten auf pauschal 4'000 CHF mit anschliessender automatischen Erhöhung der monatlichen Rente um 100 CHF pro Jahr. | ||
Damit würden Ergänzungsleistungen nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und die Inflation wäre automatisch ausgeglichen. | |||
'''Zwischenschritt 2050''' | '''Zwischenschritt 2050''' |