Vierte Gewalt/Zugriffsberechtigungen: Unterschied zwischen den Versionen

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#* Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
#* Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
#* User sperren.
#* User sperren.
#* User auf Level 1 und 2 befördern.
#* User auf Level 1 befördern.
# Benutzer in Level 3 können
# Benutzer in Level 3 können
#* Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).
#* Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).

Version vom 27. Februar 2023, 13:18 Uhr

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Benutzergruppenrechte vierte-gewalt.ch

  1. Unangemeldete Benutzer können alle (mit Ausnahme speziell geschützter) Seiten alles lesen.
  2. Angemeldete Benutzer, die keine andere spezielle Berechtigung haben, können Seiten erstellen und bearbeiten.
  3. Benutzer in Level 1 können
    • Seiten erstellen und bearbeiten.
    • Dateien und Seiten verschieben (umbenennen). (Aber keine Dateien hochladen)
    • E-Mails an andere User senden.
  4. Benutzer in Level 2 können
    • Verlauf von 2 Seiten zusammenführen.
    • Mehrere Änderungen eines Benutzers mit einem Klick rückgängig machen (Rollback).
    • Dateien und Seiten ohne Weiterleitungen verschieben.
    • Automatisch bestätigter User.
    • Seiten als überprüft markieren.
    • Selber bearbeitete Seiten sind automatisch als überprüft markiert.
    • Seiten und Dateien löschen.
    • Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
    • User sperren.
    • User auf Level 1 befördern.
  5. Benutzer in Level 3 können
    • Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).
    • Dateien und Seiten so löschen, dass sie auch vor Level 2 Usern nicht sichtbar sind.
    • auch Seiten mit grosser Versionsgeschichte löschen.
    • auch gelöschte Log-Einträge einsehen.
    • Sich selbst entsperren.
    • Seiten schützen.
    • User auf Level 1, 2 und 3 befördern.
    • die automatische Beförderung von einzelnen Usern deaktivieren.
    • die Untersuchen- und ChekUser-Funktionen zur Prüfung von IP-Adressen, etc. nutzen.

Artikel 3 Zuteilung der Benutzer an Benutzergruppen

  1. Level 1 erreicht eine Person nach Ablauf von 10 Tagen und nach 10 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen.
  2. Level 2 erreicht eine Person nach Ablauf von 100 Tagen und nach 100 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitglieder des Untersuchungsteams erhalten Level 2-Berechtigung.
  3. Level 3 erreicht eine Person nach Ablauf von 1'000 Tagen und nach 1'000 durchgeführten Seiten-Bearbeitungen. Alle Mitgliedes des Vorstandes erhalten Level 3-Berechtigung.
  4. Die Gruppe der Bürokraten wird nur durch den Benutzer Oberaufsicht benutzt.
  5. Manuell erteilte Level 2- oder Level 3-Berechtigungen sind auf den Rest der Amtsdauer (automatischer Ablauf) des Vorstandes zu beschränken.

Artikel 4 Nutzung von Bürokraten-Rechten und FTP-Zugriff

  1. Die Benutzergruppe Bürokraten kommt nur zur Anwendung, um eine schwerwiegende Störung abzuwehren oder wenn es erforderlich ist, Level 3-Rechte zu entziehen oder zu vergeben.
  2. Jede Aktion als Benutzer mit Bürokraten-Rechten wird vom Vorstand beschlossen und ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung eingetragen.
  3. Zugriffe per FTP oder auf andere Weise auf das Dateisystem des Webservers oder auf die Datenbank werden durch den Vorstand beschlossen und die vorgenommene Handlung im nächsten Vorstands-Protokoll genau protokolliert.

Artikel 5 Zugriffsrechte E-Mails

Artikel 6 ...

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