Vierte Gewalt/Publikationsrichtlinien

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Publikationsrichtlinien des Vereins Vierte Gewalt

Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat folgende Publikationsrichtlinien beschlossen:

Artikel 1 Geltungsbereich

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Artikel 2 Datenschutz

  1. Namen von Personen werden nur nach den Grundsätzen des Journalistenkodex des schweizerischen Presserates veröffentlicht.

Artikel 3 Journalistische Grundsätze

  1. Sinngemäss halten wir den Journalistenkodex des schweizerischen Presserates ein.[1]

Artikel 4 Beschwerdemöglichkeiten

  1. Unerwünschte Publikationen können in der Regel durch Anmeldung auf Vierte Gewalt geändert werden.
  2. Per E-Mail kann man sich direkt anVierte Gewalt Mail Wiki.pngwenden. Dann entscheidet der Gesamt-Vorstand über den Fall.

Artikel 5 Weitere Bestimmungen

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Links

  1. Erklärung und Richtlinien des Journalistenkodex