Vierte Gewalt/Publikationsrichtlinien

Aus Vierte Gewalt
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Publikationsrichtlinien des Vereins Vierte Gewalt

Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat folgende Publikationsrichtlinien beschlossen:

Artikel 1 Geltungsbereich

...

Artikel 2 Datenschutz

  1. Namen von Personen werden nur nach den Grundsätzen des Journalistenkodex des schweizerischen Presserates veröffentlicht.

Artikel 3 Journalistische Grundsätze

  1. Sinngemäss halten wir den Journalistenkodex des schweizerischen Presserates ein.[1]

Artikel 4 Beschwerdemöglichkeiten

  1. Unerwünschte Publikationen können in der Regel durch Anmeldung auf Vierte Gewalt geändert werden.
  2. Per E-Mail kann man sich direkt anVierte Gewalt Mail Wiki.pngwenden. Dann überprüft der oder die Leiterin des Untersuchungsteams den Sachverhalt, und entscheidet innert 3 Monaten nach E-Mail-Anhörung aller Beteiligten über Änderung oder Entfernung des publizierten Textes bzw. über die Publizierung eines gelöscht oder nie veröffentlichten Textes. Die Beteiligten werden über die Entscheidung informiert.
  3. Wer mit dieser Entscheidung der Leitung des Untersuchungsteams nicht einverstanden ist, kann sich innert 30 Tagen unter der gleichen E-Mail-Adresse beschweren. Dann entscheidet der Gesamt-Vorstand innert 6 Monaten.
  4. Rechtliche Schritte unterbrechen das vereinsinterne Beschwerdeverfahren nicht.

Artikel 5 Weitere Bestimmungen

...

Links

  1. Erklärung und Richtlinien des Journalistenkodex