Vierte Gewalt/Publikationsrichtlinien
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Publikationsrichtlinien des Vereins Vierte Gewalt
Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat folgende Publikationsrichtlinien beschlossen:
Artikel 1 Geltungsbereich
...
Artikel 2 Datenschutz
(Namensnennung, etc)
Artikel 3 Journalistische Grundsätze
- Sinngemäss halten wir den Journalistenkodex des schweizerischen Presserates ein.[1]
Artikel 4 Beschwerdemöglichkeiten
- Unerwünschte Publikationen können in der Regel durch Anmeldung auf Vierte Gewalt geändert werden.
Artikel 5 Weitere Bestimmungen
...
- ↑ Erklärung und Richtlinien des Journalistenkodex