Vierte Gewalt/Publikationsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Februar 2023, 18:50 Uhr
Publikationsrichtlinien des Vereins Vierte Gewalt
Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat folgende Publikationsrichtlinien beschlossen:
Artikel 1 Geltungsbereich
...
Artikel 2 Datenschutz
- Namen von Personen werden nur nach den Grundsätzen des Journalistenkodex des schweizerischen Presserates veröffentlicht.
Artikel 3 Journalistische Grundsätze
- Sinngemäss halten wir den Journalistenkodex des schweizerischen Presserates ein.[1]
Artikel 4 Beschwerdemöglichkeiten
- Unerwünschte Publikationen können in der Regel durch Anmeldung auf Vierte Gewalt geändert werden.
- Per E-Mail kann man sich direkt anwenden. Dann entscheidet der Gesamt-Vorstand über den Fall.
Artikel 5 Weitere Bestimmungen
...
Links
- ↑ Erklärung und Richtlinien des Journalistenkodex