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====Anzustrebende Entwicklung bis 2060==== | ====Anzustrebende Entwicklung bis 2060==== | ||
... | Die AHV soll endlich den Verfassungsauftrag erfüllen und den Lebensunterhalt vollumfänglich finanzieren. | ||
Dazu sind im Jahr 2060 je nach Inflation rund 6'000 CHF/Mt. (entspricht je nach Inflation ca. 3'000 bis 3'500 CHF/Mt. im Jahr 2030). | |||
Alternativ könnte man ein flexibles Rentenalter einführen. | |||
Jeder Mensch könnte sich freiwillig zwischen 61 und 80 Jahren pensionieren lassen. | |||
Wer mit 61 Jahren in Pension geht, erhielte 500 CHF/Mt. AHV-Rente. | |||
Dieser Betrag würde sich um 500 CHF/Mt. erhöhen mit jedem Jahr, das länger gearbeitet würde. | |||
Wer bis 65 Jahren arbeiten würde, erhielte 2'500 CHF/Mt. und wer bis 70 arbeitet, erhält 5'000 CHF/Mt. AHV-Rente. | |||
Danach erhöht sich die Rente stärker, weil die Rest-Lebenszeit rapide weniger wird. | |||
Die monatliche Rente erhöht sich mit jedem weiteren Arbeitsjahr (nach 70) um 1'000 CHF/Mt. und nach 75 um 2'000 CHF/Mt | |||
Pensionsalter AHV-Rente | |||
61 500 | |||
65 2'500 | |||
70 5'000 | |||
75 10'000 | |||
80 20'000 | |||
'''Zwischenschritt 2040''' | '''Zwischenschritt 2040''' | ||
. | Die Fesetzung aller AHV- und IV-Renten auf pauschal 4'000 CHF mit anschliessender automatischen Erhöhung der monatlichen Rente um 100 CHF pro Jahr. | ||
Damit würden Ergänzungsleistungen nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und die Inflation wäre automatisch ausgeglichen. | |||
'''Zwischenschritt 2050''' | '''Zwischenschritt 2050''' | ||
... | ... | ||
===Gesellschaftlicher Zusammenhalt=== | ===Gesellschaftlicher Zusammenhalt=== | ||
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Der öffentliche Verkehr sollte gratis sein und über die normalen Steuern finanziert werden. | Der öffentliche Verkehr sollte gratis sein und über die normalen Steuern finanziert werden. | ||
'''Zwischenschritt 2040''' | |||
... | |||
'''Zwischenschritt 2050''' | |||
... | |||
===Einfaches Steuersystem=== | |||
====Situation 20er Jahre==== | |||
... | |||
====Risiko und Chancen der 30er Jahre==== | |||
... | |||
====Anzustrebende Entwicklung bis 2060==== | |||
Auf alle Einkommen inkl. Kapitalgewinne, soll nach Abzug einer Freigrenze 1/3 an Steuern bezahlt werden. | |||
Der Freibetrag wäre im Jahr 2040 bei 48'000 CHF und erhöht sich jährlich um 1'200. Der Freibetrag gilt zusätzlich pro Person. | |||
Beispiel: | |||
Ein Einkommen von 60'000 im Jahr 2040 würde so besteuert: | |||
(60'000-48'000)/3=4'000 Steuern zu bezahlen. | |||
Ein Einkommen von 80'000 im Jahr 2040 würde so besteuert: | |||
(80'000-48'000)/3=10'667 Steuern zu bezahlen. | |||
Ein Einkommen von 100'000 im Jahr 2040 würde so besteuert: | |||
(100'000-48'000)/3=17'333 Steuern zu bezahlen. | |||
Ein Einkommen von 200'000 im Jahr 2040 würde so besteuert: | |||
(200'000-48'000)/3=50'667 Steuern zu bezahlen. | |||
Ein Einkommen von 200'000 im Jahr 2040 würde bei 2 Kindern so besteuert: | |||
(200'000-144'000)/3=18'667 Steuern zu bezahlen. | |||
Ein Einkommen von 100'000 im Jahr 2050 würde so besteuert: | |||
(100'000-60'000)/3=13'333 Steuern zu bezahlen. | |||
'''Zwischenschritt 2040''' | '''Zwischenschritt 2040''' |