Artikelwunsch: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.058 Bytes hinzugefügt ,  22:34, 9. Feb. 2022
K
K
Zeile 204: Zeile 204:


Eine völlige andere Möglichkeit der Reorganisation wäre es, fast alle Fälle durch Einzelrichter erledigen zu lassen. Nur bei neuen Fragen, oder Überschreitung gewisser Grenzen (Streitwert über 100'000 CHF, mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug steht zur Debatte) würde eine 5er Kammer entscheiden.
Eine völlige andere Möglichkeit der Reorganisation wäre es, fast alle Fälle durch Einzelrichter erledigen zu lassen. Nur bei neuen Fragen, oder Überschreitung gewisser Grenzen (Streitwert über 100'000 CHF, mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug steht zur Debatte) würde eine 5er Kammer entscheiden.
=== Weitere Optionen ===
Eine Option wäre es, 60 Richter zu haben, was eine sehr moderate Erhöhung im Vergleich zu heute wäre (bei angenommenen 45-50 Vollzeitstellen inklusive der nebenamtlichen Richter) und diese auf 10 Abteilungen aufzuteilen.
Es gäbe für die Verteilung der Richter auf die Abteilungen und die Fallzuteilungen diese Regelung:
* In jeder Abteilung dürfen maximal 2 Richter derselben Partei angehören.
* Bei Fällen, die von 3 Richtern beurteilt werden, müssen die Richter 3 verschiedenen Parteien angehören, bzw. es darf keine Partei mit 2 Sitzen vertreten sein.
* In Fällen, die von 5 Richtern zu beurteilen sind, dürfen nicht mehr als 2 Richter von derselben Partei sein. (Wobei das durch den ersten Punkt automatisch gewährleistet wird).
* Fehlt es an Richtern für eine 5er Entscheidung (Krankheit, Ausstand, Rücktritt) springen Richter aus anderen Abteilungen ein.
=== Weitere sinnvolle Bestimmungen ===
* Die Richter werden fest gewählt für eine einzige Amtszeit von 10 bis 20 Jahren und es gibt keine Wiederwahl.


== Verständnisfehler in SRF-Artikel ==
== Verständnisfehler in SRF-Artikel ==
162

Bearbeitungen

Navigationsmenü