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# Keine Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen, da diese sich auf die Kernaufgaben beschränken sollten und die eigentliche Urteilsfindung Sache der Richter und nicht der Schreiber ist.
# Keine Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen, da diese sich auf die Kernaufgaben beschränken sollten und die eigentliche Urteilsfindung Sache der Richter und nicht der Schreiber ist.


Die Abschaffung
Die aktuelle Amtszeit ist 2021 bis 2026.<ref>[https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=50270 Wahl der Bundesrichter 2020], Dokument auf parlament.ch</ref> Die nächsten Amtszeiten sind daher 2027 bis 2032 und 2033 bis 2038. Eine Inkraftsetzung dieser Reform ist auf Beginn der Amtszeit 2033 bis 2038 möglich.
 
Die nebenamtlichen Bundesrichter würden dann 2033 auf einen Schlag wegfallen. Zugleich würde man für die Amtszeit 2033 bis 2038 erstmals 70 Bundesrichter und -richterinnen wählen.
 
Die heutigen 7 Abteilungen würde man auf 14 Abteilungen à 5 Richterinnen erhöhen. Für jede der 14 Abteilungen wären die Zuständigkeiten genau geregelt. Eine Abteilung könnte ausschliesslich als Ersatzabteilung bestehen, die keine eigene Zuständigkeit besitzt, sondern deren Richterinnen einspringen, wenn in anderen Abteilungen wg. Krankheit, Ausstand, oÄ Richter ausfallen.
 
Rechenbeispiel:
 
Wenn das Bundesgericht im Jahr 2033 beispielsweise 4'000 Fälle pro Jahr erhält und ein Rückstau von 5'000 Fällen besteht, und mit den neuen Richtern wäre es möglich, durchschnittlich 5'000 Fälle pro Jahr (bei gleichen Arbeitsstunden pro Fall wie heute) zu erledigen, so würde sich der Pendenzenberg jährlich um 1'000 Fälle abbauen. Nach 5 Jahren wäre man soweit, dass es kaum noch Pendenzen gäbe. Entscheide am Bundesgericht würden dann innert 3 Monate fallen, auch bei komplexen Sachverhalten.
 
Die Erhöhung von 38 auf 70 Richter scheint übertrieben. Aber einerseits fallen 19 nebenamtliche Richter weg. Andererseits wächst die Zahl der Beschwerden mit der Zeit und die Einwohnerzahl der Schweiz nimmt ebenfalls stetig zu.
 
Eine völlige andere Möglichkeit der Reorganisation wäre es, fast alle Fälle durch Einzelrichter erledigen zu lassen. Nur bei neuen Fragen, oder Überschreitung gewisser Grenzen (Streitwert über 100'000 CHF, mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug steht zur Debatte) würde eine 5er Kammer entscheiden.
 






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