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In der Schweiz ist es nicht verboten, die Wahrheit zu sagen.
In der Schweiz ist es nicht verboten, die Wahrheit zu sagen.
Im Zweifelsfalle kann man aber wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werden und wäre dann beweispflichtig, um frei gesprochen zu werden.
Im Zweifelsfalle kann man aber wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werden und wäre dann beweispflichtig, um frei gesprochen zu werden.
== Namenskonventionen ==
=== Anonyme Personen ===
Anonyme Personen werden mit Person 000 bis Person 999 bezeichnet und erhalten sofort einen eigenen Artikel.
Dies ist notwendig, damit nicht mehrere Benutzer denken, Person 051 wäre noch frei und dann in verschiedenen Artikeln dieselbe Personennummer erwähnen, aber verschiedene Personen meinen.
=== Wahrnehmungsberichte ===
Die Namensstruktur sieht wie folgt aus:
Bericht Person 345 Verhaftung Person 346 31.12.2025
Da berichtet Person 345 über die Verhaftung von Person 346, die am 31.12.2025 statt gefunden hat.
=== Dokumente ===
=== Verfahren ===


== Datenschutz ==
== Datenschutz ==
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