190
Bearbeitungen
K |
|||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
Im Rechtsstaat muss es jedoch so sein, dass auch wenn jemand sich nicht korrekt verhält, er ein Recht auf korrekte, gesetzmässige und [[Verhältnismässigkeit|verhältnismässige]] Behandlung durch den Staat hat. | Im Rechtsstaat muss es jedoch so sein, dass auch wenn jemand sich nicht korrekt verhält, er ein Recht auf korrekte, gesetzmässige und [[Verhältnismässigkeit|verhältnismässige]] Behandlung durch den Staat hat. | ||
Wenn täglich | Wenn täglich 100'000 Menschen in der Schweiz mit einer Amtsstelle (inkl. Polizei) zu tun haben, | ||
und davon sind 98% aller Amtshandlungen korrekt, so verbleiben 2%, die sich nicht korrekt verhalten. | und davon sind 98% aller Amtshandlungen korrekt, so verbleiben 2%, die sich nicht korrekt verhalten. | ||
Das heisst, dass täglich ''' | Das heisst, dass täglich '''2'000''' Personen unkorrekt behandelt werden, obwohl 98% aller Amtshandlungen korrekt ablaufen. | ||
Es ist aus der psychologischen Forschung weitgehend bekannt, dass Menschen sich nicht immer korrekt verhalten. | Es ist aus der psychologischen Forschung weitgehend bekannt, dass Menschen sich nicht immer korrekt verhalten. | ||
Bearbeitungen