Bearbeitungsregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Schweiz ist es nicht verboten, die Wahrheit zu sagen.
In der Schweiz ist es nicht verboten, die Wahrheit zu sagen.
Im Zweifelsfalle kann man aber wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werden und wäre dann beweispflichtig, um frei gesprochen zu werden.
Im Zweifelsfalle kann man aber wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werden und wäre dann beweispflichtig, um frei gesprochen zu werden.
== Kategorien ==
Jeder Artikel muss mindestens einer Kategorie angehören.
Jede Kategorie muss der Wurzelkategorie oder einer anderen Kategorie angehören (ausser die Wurzelkategorie selbst).
Artikel unter 1'000 Bytes länge, werden der Kategorie "Zu Kurz" hinzugefügt, und nach Erreichen von über 1'000 Bytes wieder daraus entfernt.


== Namenskonventionen ==
== Namenskonventionen ==

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