160
Bearbeitungen
K (→Neubeurteilung) |
K |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
Vor einer Beschwerde gab es in der Regel die Möglichkeit eines Rekurses oder einer Einsprache. | Vor einer Beschwerde gab es in der Regel die Möglichkeit eines Rekurses oder einer Einsprache. | ||
== Beispiele für Instanzenzüge im Kanton Zürich == | |||
Entscheide über '''wirtschaftliche Sozialhilfe''' im Kanton Zürich haben beispielsweise grundsätzlich diesen Instanzenzug: | |||
Präsident der Sozialbehörde → Sozialbehörde → Bezirksrat → Verwaltungsgericht | |||
Im Bereich '''Ergänzungsleistungen''' hingegen sieht es so aus: | |||
EL-Durchführungsstelle ("Amt für Zusatzleistungen") → Einsprache an EL-Durchführungsstelle → Sozialversicherungsgericht | |||
Rechtsmittelinstanzen im '''Betreibungsverfahren''' | |||
Betreibungsamt der Gemeinde → Bezirksgericht → Obergericht | |||
Rechtsmittelweg '''bei allgemeinen Gemeindeangelegenheiten''': | |||
Verwaltung oder Mitglied des Gemeindevorstandes → Gemeindevorstand → Bezirksrat → Verwaltungsgericht | |||
Rechtsmittel in der '''kantonalen Verwaltung''', wenn ein Amt erste Instanz ist: | |||
Amt → zuständige Direktion des Regierungsrates → Verwaltungsgericht | |||
Rechtsmittel in der '''kantonalen Verwaltung''', wenn eine Direktion erste Instanz ist: | |||
Zuständige Direktion des Regierungsrates → Regierungsrat → Verwaltungsgericht |
Bearbeitungen