Rechtsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.081 Bytes hinzugefügt ,  01:07, 17. Apr. 2022
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
 
Zeile 18: Zeile 18:


Vor einer Beschwerde gab es in der Regel die Möglichkeit eines Rekurses oder einer Einsprache.
Vor einer Beschwerde gab es in der Regel die Möglichkeit eines Rekurses oder einer Einsprache.
== Beispiele für Instanzenzüge im Kanton Zürich ==
Entscheide über '''wirtschaftliche Sozialhilfe''' im Kanton Zürich haben beispielsweise grundsätzlich diesen Instanzenzug:
Präsident der Sozialbehörde → Sozialbehörde → Bezirksrat → Verwaltungsgericht
Im Bereich '''Ergänzungsleistungen''' hingegen sieht es so aus:
EL-Durchführungsstelle ("Amt für Zusatzleistungen") → Einsprache an EL-Durchführungsstelle → Sozialversicherungsgericht
Rechtsmittelinstanzen im '''Betreibungsverfahren'''
Betreibungsamt der Gemeinde → Bezirksgericht → Obergericht
Rechtsmittelweg '''bei allgemeinen Gemeindeangelegenheiten''':
Verwaltung oder Mitglied des Gemeindevorstandes → Gemeindevorstand → Bezirksrat → Verwaltungsgericht
Rechtsmittel in der '''kantonalen Verwaltung''', wenn ein Amt erste Instanz ist:
Amt → zuständige Direktion des Regierungsrates → Verwaltungsgericht
Rechtsmittel in der '''kantonalen Verwaltung''', wenn eine Direktion erste Instanz ist:
Zuständige Direktion des Regierungsrates → Regierungsrat → Verwaltungsgericht
160

Bearbeitungen

Navigationsmenü