Kanton Albis

Aus Vierte Gewalt
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Kanton Albis stellt die Nachfolge-Simulation des Kantons Affoltern dar.

Der Kanton Albis umfasst die bisherigen Bezirke Dietikon und Affoltern des Kantons Zürich.

Die Simulation soll möglichst realistisch sein.

Es wird nur von der Realität abgewichen, sofern es notwendig ist bzw. einen Sinn innerhalb der Simulation ergibt.

Simuliert werden sollen Ereignisse und politische und juristische Entscheidungen, in einem Kanton, wo die Bevölkerung besonders fortschrittlich und rational denkt.

Der Kanton Albis spaltete sich per 1.Januar 2022 vom Kanton Zürich ab. Diese Abspaltung wurde seit dem Jahr 2008 in Volksabstimmungen und Beschlüssen der vereinigten Bundesversammlung beschlossen.

Die Simulation findet auf der Plattform BlueSky statt.

Statistische Eckdaten

Fläche in km2 Einwohner per

31.Dezember 2022

Bezirk Dietikon 60,12 km² 96'312
Bezirk Affoltern 113,03 km² 56'899
Gesamt 173,15 km² 153'211

Politische Ideen

Bundesgesetze usw müssen eingehalten werden.

Der Kanton könnte folgendes besser machen als die restliche Schweiz:

  • Schulbeginn für Schulkinder ab 10 Uhr (1. - 3.Klasse), 9 Uhr (4. - 6.Klasse) oder 8 Uhr (ab 7.Klasse).
  • Leichte Corona-Massnahmen (Maskenpflicht im öV, einkaufen und Arztpraxen und Spitäler) bleiben erhalten und Tests und Impfungen werden vom Kanton bezahlt.
  • Aufgaben mit geringem Ermessensspielraum wie Sozialhilfe werden von einem kantonalen Amt übernommen.
  • Die Gemeinden erheben keine eigenen Steuern mehr, sondern erhalten nach Einwohnerzahl Geld zugewiesen. Konkret pro Einwohner und Jahr 5'000 CHF. Pro 1'000 Einwohner gibt es einen Prozentpunkt mehr Geld als Ausgleich für Zentrumslasten.. zB Affoltern am Albis erhielte so auf seine bald 13'000 Einwohner: 65 Mio + 13% = 73,45 Mio, Rifferswil (bei 1'200 Einwohnerinnen) rund 6 Mio, Dietikon mit 29'000 Einwohnern 145 Mio + 29% = 187 Mio, eine Gemeinde mit 5'800 E erhielte 29 Mio + 5,8% = 30,7 Mio. Die Aufgaben der Gemeinden wären aber auch viel kleiner, es wäre weniger vorgegeben. Eine Stadt Zürich erhielte bei bald 500'000 E: 2,5 Mrd. + 600% = 15 Mrd. .
  • Für Sozialhilfe, betreibungsrechtliches Existenzminimum sowie Ergänzungsleistungen hat der Kanton Albis von Anfang an höhere Ansätze festgelegt als in der Schweiz üblich. Diese sind wie folgt:
2022 2023 2024 2025 2030
Grundbedarf 1'760 1'840 1'920 2'000 2'400
Miete 1'320 1'380 1'440 1'500 1'800
  • Die Erhöhung im Grundbedarf beträgt also jährlich 80 CHF, für die Miete 60 CHF. Sofern bei den Ergänzungsleistungen die Vorgaben höher liegen (teilweise 2022 bis 2024 noch der Fall), wird natürlich der höhere Betrag ausbezahlt. Ebenso wurde 2022 und 2023 pauschal der Grundbedarf bei der Ergänzungsleistung pauschal auf 1'850 aufgestockt (inklusive ehemalige kantonale Beihilfe des Kantons Zürich).
  • Wer beispielsweise mit einer AHV-Rente und EL bei einem Mietzins von 1'070 CHF 3'050 im Jahr 2021 vom Kanton Zürich erhielt (Grundbedarf, Gemeindezuschuss 89, kantonale Beihilfe 202, Miete), erhielte neu 3'080 CHF im Jahr 2022 oder 3'360 CHF im Jahr 2024.
  • Zum Vergleich: In der Schweiz wurde vor 25 Jahren der Grundbedarf in der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) von 1'100 auf 986 CHF gesenkt und seither in mehreren Schritten auf aktuell 1'031 CHF erhöht. Der Mietzins war kürzlich noch 1'100 CHF, inzwischen empfehlen die SKOS-Richtlinien eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten.
  • Ergänzungsleistungen werden ebenfalls als freiwillige kantonale Beihilfe entsprechend erhöht, sofern die Bundesvorgaben nicht schon höher sind. Der Grundbedarf dort ist mit fast 1'700 CHF bereits heute höher als in unserem Kanton. Dazu gab es im Kanton Zürich noch 202 CHF kantonale Beihilfe.
  • Für die Grösse der öffentlichen Verwaltung werden Schätzwerte genommen anhand der Bevölkerungszahlen und der Erfahrungen des bisherigen Kantons Zürich. Daraus wird der notwendige Sollbestand errechnet. Dies ist der Startwert, der bis 2025 erreicht sein soll. Zugleich steigt ab dann die Zahl der Angestellten in der Verwaltung um 1/25 vom Bestand des Jahres 2025, genau so, als hätte es im Jahr 2000 bei 0 begonnen und seither einen gleichmässig Anstieg gegeben.
  • Zum Start versucht man also innert 3 Jahren, bis ende 2024, den Sollbestand von 2025 zu erreichen. Beispielsweise das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) würde auf 25 Stellen festgesetzt für das Jahr 2025. Der Kanton Zürich hatte davor 270 Stellen in dem Bereich. Die Kantonspolizei Albis wird auf 250 Stellen festgesetzt.
  • Danach wächst es entsprechend jedes Jahr konstant, was bis ins Jahr 2050 automatisch zu einer Verdoppelung führt. Dies ist einerseits aufgrund des Bevölkerungswachstums notwendig, andererseits auch, weil die gesetzlichen Vorgaben immer komplizierter werden.
  • Von diesem Wachstum sind die politisch gewählten Behörden ausgeschlossen. Diese wachsen nicht mit, sondern haben von anfang an eine geeignete Grösse. Hingegen sind die politischen Behörden so ausgestattet mit Personal und so organisiert, dass es einer 25%-Stelle entspricht. Das Pensum wächst jährlich um 1 Prozentpunkt bis 100% im Jahr 2100. Dh diese obersten Behörden mit einer 25%-Stelle arbeiten nur 7,875 Stunden pro Woche. Die Organisation ist so aufgebaut, dass unterstellte Mitarbeiter soviel Arbeit abnehmen und vorbereiten, dass kein höheres Pensum erforderlich ist. Der Stadtrat Zürich arbeitet damit etwa das 10-fache von unserem Regierungsrat, führt aber auch die 10 mal grössere Verwaltung. Schlussendlich kann durch die stärkere Verlagerung bzw. Delegierung an die Verwaltung sowie mehr Entscheidungs-Kompetenzen in der Verwaltung durchaus der Regierungsrat massiv entlastet werden. Daher sind 25%-Pensum durchaus umsetzbar, wenn einerseits möglichst viele Entscheidungen an die Verwaltung delegiert werden, und andererseits jeder Regierungsrat ein gutes Direktions-Sekretariat hat, welches seine Themen gut vorbereitet und alle Vorabklärungen seriös trifft.
  • Ein 25%-Pensum für einen kantonalen Regierungsrat mag ungewöhnlich erscheinen, ist aber machbar. Die Stadt Zürich hat rund 3 mal so viele Einwohner wie der Kanton Albis und deren Stadtverwaltung hat rund 10 mal so viele Vollzeitstellen wie unser Kanton Albis. Der Stadtrat von Zürich dürfte realistisch etwa ein 150% bis 200%-Pensum ausführen (60-80 Stunden/Woche). Bei uns wären es 7,875 Stunden pro Woche (25% von 31,5 Stunden).
  • Beispiele: Das AWEL startet mit 25 Vollzeitstellen, die bis 2025 erreicht sein sollen, und wächst danach um jährlich 1 Stelle. Die Kantonspolizei Albis startet mit 250 Stellen und wächst jährlich um 10 Vollzeitstellen. Die gesamte Verwaltung (die dem Regierungsrat unterstellt ist, ohne unabhängige Behörden) soll 2025 2'500 Stellen umfassen und jährlich um 100 wachsen.
  • Die Wochenarbeitszeit für kantonale Angestellte beträgt 31,5 Stunden pro Woche (5x6,3 Stunden) für eine 100%-Stelle.
  • Die Finanzkompetenzen sind wie folgt geregelt:
Stelle Beschluss über budgetierte

oder gebundene Ausgaben

Beschluss über nicht-budgetierte

und nicht-gebundene

einmalige Ausgaben

Max jährliche Ausgaben

ausserhalb des Budgets

Regierungsrat 500 Mio 20 Mio 50 Mio
Direktionsvorsteher 50 Mio 1 Mio 1 Mio
Amtsleiter 5 Mio 50'000 100'000
Abteilungsleiter 500'000 2'500 10'000
Teamleiter 50'000 125 1'000
Angestellte 5'000 0 0

Beispiel: (muss angepasst werden) Ein Fall von Sozialhilfe. Der Sozialarbeiter stellt dem Teamleiter den Antrag über Bewilligung der Sozialhilfe und dieser kann die Sozialhilfe gewähren, soweit es das Gesetz vorsieht. Sind 10'000 CHF erreicht (bei Einzelperson nach 4 Monaten), muss frühzeitig die Erlaubnis des Abteilungsleiters eingeholt werden. Diese Ausgaben sind gebunden, da sie gesetzlich vorgegeben sind.

Will die Polizei 2 Wasserwerfer für je 2,5 Millionen (wie die Kapo ZH im Jahr 2023) erwerben, so kann entweder der Gesamt-Regierungsrat darüber befinden (reicht knapp bei 5 Mio) oder es muss ins Budget aufgenommen und vom Kantonsrat (Parlament) bewilligt werden. Diesesfalls (ordentliche Budgetierung) könnte der Direktionsvorsteher alleine über die Ausgabe bzw. die genaue Auftragserteilung verfügen.

  • Der Kanton hat ein eigenes Lohnstufen-System: Es gibt die 3 Lohnklassen A, B und C, die jeweils in 20 Lohnstufen unterteilt sind.
  • Lohnklasse A ist für gewählte Behörden und Amtsleiter. Lohnklasse B für besonders qualifizierte Berufe (die eine spezielle Ausbildung benötigen wie Kantonspolizei, etc.) oder sonstiges Fachwissen bzw. ein Studium voraussetzen. Lohnklasse C ist für alle anderen Bereiche.
  • In der Lohnklasse B und C gibt es 20 Lohnstufen von 1 bis 20.
Stufe Lohnklasse B Lohnklasse C
0 100'000 80'000
1 105'000 85'000
2 110'000 90'000
4 120'000 100'000
5 125'000 105'000
10 150'000 130'000
11 160'000 135'000
15 200'000 155'000
20 250'000 190'000

Alle 2 Jahre Berufserfahrung erfolgt der Aufstieg um 1 Stufe bis Stufe 10. Danach nur noch mit besonderer Qualifikation bzw. Mitarbeitende.

  • In der Lohnklasse A gibt es 7 Stufen, die fix für eine Funktion gelten, zb Stufe 1 sind Abteilungsleiter bis 25 Mitarbeitende, Stufe 2 für grössere Abteilungen, Stufe 3 für Amtsleiter mit Ämtern bis 100 Mitarbeitenden, Stufe 4 für grössere Ämter, etc. Stufe 7 sind zB Richter am Verfassungsgericht sowie der Regierungsrat. Stufe 6 sind alle anderen Richter sowie alle anderen obersten Behörden.
  • Öffentlich-rechtliche Anstalten soll es so wenig wie möglich geben. Viel eher wäre alles den 9 Direktionen zugeordnet, so auch die SVA (sofern Bundesrecht nichts Anderes bestimmt, was es wahrscheinlich tut), Wasser- und Stromwerke, analog der Stadt Zürich.

Staatsverwaltung

Unabhängige Behörden

Behörden sind unabhängig, wenn übergeordnetes Recht dies erfordert, oder wenn es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Die unabhängigen Behörden sind:

Behörde Aufgabe Grund für Unabhängigkeit
Verfassungsgericht Oberste kantonale Instanz, soweit Bundesrecht keinen anderen Instanzenzug vorsieht.

10 vollamtliche Richter, 10 Gerichtsschreiber, 5 Kanzleimitarbeiter.

Entschieden wird immer in 5er Besetzung.

Bei zu vielen Absenzen oder Ausständen würde der Kantonsrat Ersatzrichter für einen einzelnen Fall wählen.

Sozialversicherungsgericht Einzige Instanz in Sozialversicherungsverfahren. Im ATSG vom Bund vorgeschrieben.
Kantonsgericht Zweite Gerichtsinstanz.

10 vollamtliche Richter, 10 Gerichtsschreiber, 5 Kanzleimitarbeiter.

Aufgeteilt in eine öffentliche-rechtliche, eine straf-rechtliche sowie eine zivil-rechtliche Abteilung aus je 3 Richterinnen.

Bezirksgericht Dietikon 10 vollamtliche Richter, 10 Gerichtsschreiber, 5 Kanzleimitarbeiter.

Aufgeteilt in eine straf-rechtliche sowie eine zivil-rechtliche Abteilung aus je 5 Richterinnen.

Bezirksgericht Affoltern 10 vollamtliche Richter, 10 Gerichtsschreiber, 5 Kanzleimitarbeiter.

Aufgeteilt in eine straf-rechtliche sowie eine zivil-rechtliche Abteilung aus je 5 Richterinnen.

Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaft (AB-StA)
Staatsanwaltschaft
Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (AB-KESB)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Durch ZGB vorgegeben.
Kantonsrat
Aufsichtsbehörde über den Regierungsrat (AB-RR)
Regierungsrat

Allgemeines

Soweit keine besonders Unabhängigkeit nach obiger Tabelle gegeben ist, unterstehen die Verwaltungsstellen dem Regierungsrat.

Die beiden Bezirks-KESB sind zu einer KESB fusioniert worden.

Die Statthalterämter und Bezirksräte sind aufgehoben werden. Deren Aufsichtsfunktionen über die Gemeinden sind dem Gemeindeamt übertragen worden. Die strafrechtliche Zuständigkeit ist der Staatsanwaltschaft zugeordnet worden.

Amtszeiten

Die Amtszeiten betragen für alle Behörden 5 Jahre. Wiederwahl ist möglich, jedoch ist die maximale Amtszeit auf 15 Jahre beschränkt und die Amtszeit endet mit Ablauf des 70.Lebensjahres (ausser Kantonsrat).

Die erste Amtszeit läuft vom 1.Januar 2021 bis 31.Dezember 2025. Der Kanton wurde erst 2022 unabhängig, aber der Regierungsrat und der Kantonsrat nahmen ihre Arbeit mit ein paar wenigen Mitarbeitenden genau 1 Jahr vorher auf. So konnte bereits Personal ausgewählt und Gesetze beschlossen werden.

Das Kantonsgericht nahm seine Arbeit am 1.Januar 2023 auf (mit Ausnahme des Präsidenten und der 2 Vize-Präsidentinnen für dringliche Angelegenheiten), das Verfassungsgericht per 1.Januar 2024 (wobei ebenfalls Präsident und Vize-Präsident für dringliche Fälle per 1.Januar 2022 ihr Amt antragen).

Die Bezirksgerichte nahmen ihre Arbeit per 1.Februar 2022 auf.

Die Amtszeit der Richter beträgt 10 Jahre und es ist keine Wiederwahl an das gleiche Gericht möglich. Die nächste Amtszeit der Gerichte beginnt am 1.Januar 2031.

Wahlverfahren

Das Volk wählt Regierungs- und Kantonsrat in einem einzigen Wahlkreis. Der Kantonsrat wählt alle weiteren obersten Behörden inklusive Gerichte.

Entscheidungswege der öffentlichen Verwaltung

Der Regierungsrat legt primär die strategischen Grundzüge oder den Rahmen fest und welche Ziele zu erreichen sind.

Die Direktionsvorsteherinnen konkretisieren und präzisieren das.

Grundsätzlich entscheidet die Verwaltung über alles erstinstanzlich. Ausnahme ist, wo das Gesetz etwas Anderes vorschreibt oder wo etwas von besonderer politischer Tragweite ist oder wo ein Direktionsvorsteher oder der Regierungsrat die Sache an sich zieht zur direkten Entscheidung oder zur Neuentscheidung (auch während eines Rechtsmittelverfahrens noch möglich, was aber den Lauf des Verfahrens am Gericht nicht hemmt).

Entscheidet die Verwaltung zuerst, ist Rekurs an die Direktionsvorsteherin möglich und danach an die öffentlich-rechtliche Abteilung des Kantonsgerichtes. (Bezirksgerichte sind nicht zuständig, die haben genug mit Zivil- und Strafrecht zu tun und es gäbe sonst zu viele Instanzen).

Entscheidet erstinstanzlich ein Direktionsvorsteher, ist Rekurs an den Regierungsrat möglich, danach ans Kantonsgericht.

Nach dem Kantonsgericht steht der Weiterzug ans Verfassungsgericht und dann ans Bundesgericht offen.

Bei erstinstanzlichen Entscheiden des Regierungsrates oder einer Spezial-Behörde (KESB, Staatsanwaltschaft, etc) ist direkt Rekurs an das Kantonsgericht möglich.

Entscheidet ein Gericht erstinstanzlich als Verwaltungshandlung (zB Hausverbot im Gerichtsgebäude), ist das Verfassungsgericht einzige Rekursinstanz. Handelt das Verfassungsgericht erstinstanzlich, ist das Kantonsgericht Rekursinstanz.

Regierungsrat

Der Regierungsrat besteht aus 9 Personen, die je eine der Direktionen leiten.

Die gesamte Kantonale Verwaltung, mit Ausnahme der oben aufgelisteten unabhängigen Behörden, unterstehen dem Regierungsrat.

Dies sind im Sollbestand 2025 rund 2'500 Personen. Eine Direktion soll grundsätzlich zwischen 10 % (250) und 15% (375 Personen) aller Mitarbeiter aller Direktionen haben.

Manche Direktionen umfassen nur ein einziges Amt, wenn dieses mehr als 200 Mitarbeitende umfasst, zB die Sicherheitsdirektion umfasst nur die Kantonspolizei und den kantonalen Sicherheitsdienst mit insgesamt 300 Mitarbeitern.

Kantonale Verwaltung Allgemein

Die Verwaltung darf mehr selbstständig entscheiden als an vielen anderen Orten.

Beispielsweise das Sozialamt gehört zur Sozialdirektion. Das Sozialamt ist ein Amt, welches aus mehreren Fachabteilungen besteht. Zudem ist es auf 4 Standorte verteilt. Nämlich Dietikon, Birmensdorf, Bonstetten und Mettmenstetten.

Jeder Standort ist eine Abteilung des Sozialamtes. Das Sozialamt steht unter Leitung einer Person, die wiederum dem Sozialdirektor (Mitglied des Regierungsrates) und dem Gesamtregierungsrat untersteht.

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft besteht aus 7 politisch gewählten Oberstaatsanwälten, die auch je eine der vier fachlich zuständigen Abteilungen, den Ermittlungsdienst oder eine der zwei internen Verwaltungsabteilungen leiten.

Die Abteilungen sind

Allgemeine Kriminalität

Organisierte Kriminalität

Wirtschaftsdelikte

Besondere Untersuchungen

Finanzen & Controlling

Zentrale Dienste

Ermittlungsdienst

Neben den 7 Oberstaatsanwältinnen gibt es 20 weitere Staatsanwälte, sowie juristische Sekretäre, Verwaltungssekretäre und weitere Kanzleimitarbeiterinnen.

Der Ermittlungsdienst ist eine von der Kantonspolizei unabhängige Polizeibehörde, die aus 25 Angestellten der Staatsanwaltschaft besteht und von denen rund um die Uhr 2 Leute für die Tatbestandsaufnahme verfügbar sind. Der Rest arbeitet tagsüber und führt Ermittlungen nach Weisung eines Staatsanwaltes durch. Bei grösseren Ereignissen sind jederzeit alle dienstfreien MItarbeiter alarmierbar.

Total sind dies rund 50 Personen, davon die Hälfte im Ermittlungsdienst.

Kantonaler Sicherheitsdienst KaSi

Der KaSi hat 50 Mitarbeiter (pro Jahr 2 mehr ab 2026), die hauptsächlich für Zugangskontrollen zu kantonalen Gebäuden sowie Personen- und Objektschutz (bei grösserer Gefährdung in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Polizeikräften) von gefährdeten Staatsangestellten zuständig sind.

Diese erhalten eine spezielle Ausbildung, die auf Personen- und Objektschutz ausgerichtet ist. Die Ausbildung dauert 1 Jahr und wird an einer externen Polizeischule durchgeführt.

Im Frühling 2022 und Herbst 2023 begannen je 20 Personen die 1-jährige Ausbildung.

Im Frühling 2025 beginnen 20 weitere Personen die 1-jährige Ausbildung, so dass im Frühling 2026 der Vollbestand von dann 52 Mitarbeitern erreicht sein sollte.

Kantonspolizei Albis

Der Sollbestand beträgt 500 Mitarbeiterinnen und soll bis 2025 erreicht sein und erhöht sich dann jährlich um 20 Personen. Durch die Übernahme von 120 Mitarbeitern von der Kantonspolizei Zürich und durch jährlich 50 Personen, die seit Oktober 2021 die Zürcher Polizeischule für 2 Jahre besuchen und durch die Anwerbung weiterer Polizisten aus anderen Korps, sind wir von Anfang an gut aufgestellt.

Per 31.12.2022 waren 286 Personen angestellt, davon 177 ausgebildete Polizisten.

Per 31.12.2023 waren 332 Personen erreicht, davon 219 ausgebildete Polizeibeamte.

Per 31.12.2024 waren 376 Personen erreicht, davon 264 ausgebildete Polizeibeamte und 98 in der Polizeischule (2 parallele Jahrgänge).

Per 31.12.2025 beträgt der erwartete Bestand: 304-314 Polizeibeamte 98-100 Aspirantinnen 6-28 zivile Angestellte _____ 420-430 Total

Per 31.12.2026 beträgt der erwartete Bestand: 348-358 Polizeibeamte 98-100 Aspirantinnen 20-30 zivile Angestellte _____ 466-488 Total


Hauptabteilungen

  • 56 Zentralverwaltung
  • 24 Einsatzzentrale
  • 70 Regionalwache Dietikon
  • 70 Regionalwache Affoltern
  • 60 Regionalwache Unterstützung
  • 50 Interventionseinheit
  • 50 Verkehrspolizei
  • 50 Wasserschutzpolizei
  • 25 Kriminaldauerdienst
  • 25 Fahndungsdienst & Ermittlung


Die kleinen Polizeistationen, die von der Kapo Zürich betrieben wurden, wie zB Bonstetten, Birmensdorf, usw, werden von der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft als Aussenstellen betrieben.

Die Regionalwache Unterstützung hat rund um die Uhr mindestens 7 Polizisten verfügbar und unterstützt alle anderen Abteilungen bei grösseren oder längeren Einsätzen. 47-50 sind junge Polizistinnen, 12 sind erfahrene Ausbildner und Einsatzleiter.

Pro Regionalwache (ausser Unterstützung) sind je 16 ältere Mitarbeitende hauptsächlich zu Bürozeiten und am Abend im Dienst, um Anzeigen zu bearbeiten, Berichte abzuschliessen, und machen zusätzliche Patrouillen, auch gg. Dämmerungseinbrecher, etc.

Die restlichen 54 arbeiten im Schichtbetrieb.

In 6 Schichten sind je mindestens 6 Polizistinnen rund um die Uhr verfügbar. 2 davon fahren als Patrouille ständig rum und handeln alle Notfalleinsätze ab. 2-3 weitere machen die Fallbearbeitung zB Verhaftungen nach Anzeigen, sowie grössere Einsätze, etc. Und 2 Polizisten machen Schalterdienst und nehmen Anzeigen auf, bedienen das Telefon, etc.

Wenn die Polizisten auf Patrouille jemanden verhaften oder Pause machen, gehen sofort zwei andere Polizisten auf Patrouille, so dass die gleiche Anzahl an Patrouillen stets unterwegs ist.

Wir rechnen mit rund 50 Notfalleinsätzen (inklusive Fehlalarmen und Bagatelleinsätzen) pro 24 Stunden. Das entspricht pro Patrouille und 24 Stunden 25 Einsätze oder pro 9-Stunden-Schicht und Patrouille rund 8-9 Einsätzen. Oder anders: Pro Patrouille gibt es im Durchschnitt etwa pro Stunde einen Einsatz.

Die Einsätze verteilen sich aber ungleichmässig und finden primär zu Bürozeiten und am frühen Abend statt, wo ein Teil der Einsätze vom zusätzlichen Tagdienst abgearbeitet wird (insbesondere Bagatell-Einsätze oder länger dauernde Kleineinsätze wie Streitschlichtung, falsch geparkte Autos, usw). Dh in der Nacht fallen pro Patrouille nur wenige Einsätze an, und am Tag übernimmt der Tagdienst rund ein Drittel der Einsätze.

Weiters gibt es eine Interventionseinheit aus 50 Polizisten, die für besonders gefährliche Einsätze und als allgemeine Verstärkung zur Verfügung stehen. Pro Schicht sind (bei 6 Schichten und abzüglich Abwesenheiten uA durch Ferien, Krankheiten, Überstunden) mindestens 5 Personen anwesend.

Die Wasserschutzpolizei und die Verkehrspolizei umfassen je 50 Personen, wovon rund um die Uhr mindestens je 5 Personen verfügbar sind. Weitere dieser Spezialisten können bei Bedarf jederzeit von zu Hause aus aufgeboten werden.

Die Wasserschutzpolizei hat ihren Hauptstandort am Türlersee und eine weitere Wache (die meist unbesetzt ist) an der Limmat in Schlieren. Die Verkehrspolizei hat ihren Sitz im bisherigen Verkehrszug Urdorf, der jedoch nur noch für verkehrspolizeiliche Einsätze zuständig ist.

Die bisherigen Polizeistationen der Kantonspolizei werden aufgehoben.

Die Zentralverwaltung umfassen weitere 25 Personen und umfassen das Kommando, den Rechtsdienst, die Auto-Werkstatt, die Informatik, die Medienstelle, etc.

Für Notfälle sind rund um die Uhr folgende Einsatzkräfte im Dienst:

Abteilung pro Schicht

eingeteilt

Minimum

anwesend

Durchschnittlich

anwesend

Regionalwache Dietikon 9 6 7
Regionalwache Affoltern 9 6 7
Regionalwache Unterstützung 10 6 8
Verkehrspolizei 8 5 7
Wasserschutzpolizei 8 5 7
Interventionseinheit 8 5 7
Einsatzzentrale 4 3 3

Zusätzlich sind Mo-Sa tagsüber und am Abend eine zusätzliche Dienstgruppe aus älteren Mitarbeitern. Diese 10 Polizistinnen pro Regionalwache arbeiten primär zu Bürozeiten. Siehe untige Tabelle für die genauen Dienst-Zeiten.

Damit sind mindestens 33, durchschnittlich 43, ausgebildete Polizeibeamte zu jeder Zeit für Notfälle verfügbar. Und es sind jederzeit stets 2 bis 8 Patrouillen unterwegs (2 von den Regionalwachen jederzeit, je 1 von Verkehr, Wasserschutz und Intervention, die aber wg. Pausen und Schreibarbeit nicht durchgehend unterwegs sind), sowie Regionalwache Unterstützung.

Schichtbetrieb in den Regionalwachen

Eine Kalenderwoche hat 168 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 31,5 Stunden.

Wenn 7 Tage am Stück gearbeitet werden soll und anschliessend 7 freie Tage folgen (jeweils Donnerstag bis Mittwoch um verlängerte Wochenenden wie Ostern etc nutzen zu können), wären das in einer Arbeitswoche 63 Stunden und in der Folgewoche 0 Stunden, was 31,5 Stunden wöchentliche Arbeitszeit ergibt.

Dh Polizisten im Schichtdienst arbeiten 7 Tage am Stück jeweils 9 Stunden, und haben danach 7 Tage frei.

Alle 6 Monate wird man in eine andere Dienstschicht verschoben, wobei der zusätzliche Tagdienst den älteren Mitarbeitern vorbehalten ist.

Zeitraum Zugeteilt Minimal Anmerkungen
6 bis 15 Uhr 2x9 2x6 365/366 Tage pro Jahr.
14:30 bis 23:30 Uhr 2x9 2x6 365/366 Tage pro Jahr.
23 bis 8 Uhr 2x9 2x6 365/366 Tage pro Jahr.
Mo-Mi 6 bis 16:30 Uhr

zusätzlich im Dienst

5 3 3 mal 10,5 Stunden = 31,5 Stunden
Mo-Fr 16:12 bis 22:30 Uhr

zusätzlich im Dienst

5 3 5 mal 6,3 Stunden = 31,5 Stunden.
Do+Fr 6 bis 16:30 Uhr

+ Sa 12:00 bis 22:30 Uhr zusätzlich im Dienst

5 3 3 mal 10,5 Stunden = 31,5 Stunden

Beispiele: Am Donnerstag um 20 Uhr sind neben den Einsatzkräften der vorletzten Tabelle (weiter oben) zusätzlich noch 3-4 Polizeibeamte im Dienst für die Fallbearbeitung (eingehende Anzeigen, etc). Diese haben um 22:30 Uhr frei.

Oder an einem Mittwoch um 15 Uhr sind 3-4 zusätzliche Beamte im Dienst pro Regionalwache plus 6-7 weitere Polizistinnen (min 2 ständig auf Patrouille).


Die Regionalwachen sind von komplexen Fallbearbeitungen entlastet, weil sie diese direkt an der Ermittlungsdienst abtreten können. Zu den Spitzenzeiten ist zudem ein Tag-Team verfügbar, das aus älteren Mitarbeitern besteht (ab 40 Jahren), die keinen Schichtdienst mehr machen müssen. Diese behandeln auch Notfalleinsätze (in der Zeit, wo die meisten Einsätze anfallen) und fahren Zusatz-Patrouillen, zB zur Prävention von Dämmerungseinbrüchen.

Die Aufgaben der Kriminalpolizei sind vollständig an die Staatsanwaltschaft angegliedert. Diese Aufgaben werden durch der Ermittlungsdienst ausgeführt.

Schutz & Rettung Albis

An den 4 Standorten Schlieren, Wettswil am Albis, Affoltern am Albis und Rifferswil steht je ein Rettungsstandort.

Insgesamt arbeiten bei Schutz und Rettung Albis im Jahr 2025 (in Klammer die jährliche Steigerung):

  • 100 Angehörige der Berufsfeuerwehr (+4)
  • 50 diplomierte Rettungssanitäter (+2)
  • 12,5 Notärztinnen (+0,5)
  • 37,5 sonstige Angestellte uA Verwaltung, Einsatzzentrale, Logistik, etc (+1,5)
  • 200 TOTAL (+8)
Bereich Pro Standort Pro Schicht

und Standort

eingeteilt

Minimaler

Bestand pro Schicht

und Standort

Berufsfeuerwehr 25 8 6
Sanität 12 4 2
Notärztinnen 3 1 0

Ist kein Notarzt bei der Sanität im Dienst, rückt ein speziell ausgebildeter Notarzt von einem der Spitäler aus. Rund um die Uhr sind in jedem der Spitäler mindestens 2 Notärzte verfügbar.

Im Durchschnitt gibt es auf 24 Stunden rund 4 Feuerwehr-Einsätze (inklusive Bagatellen und Fehlalarmen) und 14 Sanitäts-Einsätze (inkl. planbare Krankentransporte).

Pro Rettungswache sind das im Durchschnitt pro 24 Stunden also 1 Feuerwehr-Einsatz und pro Rettungswagen (RTW) 3,5 Sanitätseinsätze.

Daher sind es 24-stündige Bereitschaftsschichten. Die 4 Wachen sind notwendig, um einen Umkreis von ca. 5 km um die Wache nicht zu überschreiten und damit die Eintreffvorgabe von 10 Minuten ab Alarmierung in über 95% der Fälle einzuhalten.

Freiwillige Feuerwehren in den Gemeinden gibt es weiterhin. Diese werden auch aufgeboten, sobald mehrere parallele Einsätze im Gebiet einer Wache laufen oder wenn es sich um ein grösseres Ereignis (Starkregen, Grossbrand, Flugzeugabsturz) handelt.

Stufe 1 - max. 6 AdBF

Stufe 2 - 6 AdBF + Teile der örtlichen FF (25 AdFF alarmiert, erwartet 10-15 AdFF)

Stufe 2+- 12 AdBF + 10-15 AdFF

Stufe 3 - 12 AdBF + ganze FF bzw 20-30 AdFF vor Ort

Stufe 3+ - 24 AdBF+ ganze FF bzw 20-30 AdFF vor Ort

Stufe 4 - 12 AdBF + 35-70 AdFF (2 ganze FF aufgeboten)

Stufe 4+ - 24 AdBF + 35-70 AdFF (2 ganze FF aufgeboten)

Stufe 5 - 24 AdBF + 70-140 AdFF (4 FF aufgeboten)

Stufe 6 - 24 AdBF + 100-200 AdFF (6 FF)

Stufe 7 - 24 AdBF + 150-300 AdFF (8 FF)

Stufe 8 - alle 100 AdBF + alle 800 AdFF aufgeboten (300-600 erwartet) + Hilfe aus anderen Kantonen

Bei Stufen 3+und 4+ sowie bei den Stufen 5 bis 7 werden jeweils pro Wache eine zusätzliche Dienstgruppe aufgeboten, um für Sekundäreinsätze verfügbar zu sein. Ausnahme ist, wenn es bis Schichtwechsel weniger als 3 Stunden sind.

Die Stufen 3+und 4+sind nötig, wenn zB viele Chemie-Spezialisten (=alle AdBF) notwendig sind, aber keine weiteren Kräfte der FF.

Bei Bedarf können jederzeit einzelne Fahrzeuge und Leute nachgefordert werden.

Die Berufsfeuerwehr hat zahlreiche Sonderfahrzeuge, die an jedem der 4 Standorte einmal vorhanden sind.

Die Sanität hat umfangreiches Katastrophenmaterial in jedem der 4 Stützpunkte. Von einem grossen Rettungsbus (wie Schutz und Rettung Zürich am Flughafen) über Behandlungszelte, zahlreiches Verbandsmaterial usw.

Die Freiwilligen Feuerwehren Dietikon und Affoltern haben eine Stützpunktfeuerwehr, wobei die Stützpunktfeuerwehren aus jeweils 50 AdF bestehen und allen AdF aus dem Bezirk offen stehen. Die Stützpunktfeuerwehr ist komplett getrennt von der Ortsfeuerwehr von Dietikon bzw. Affoltern.

Das ganze Feuerwehr-Konzept ist sehr nahe an den Kanton Zürich angelehnt.