Vierte Gewalt (Verein): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Vierte Gewalt
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Schützte „Vierte Gewalt (Verein)“: Seite mit wesentlichen Informationen zu diesem Projekt. ([Bearbeiten=Nur Administratoren erlauben] (bis 9. Januar 2023, 15:45 Uhr (UTC)) [Verschieben=Nur Administratoren erlauben] (bis 9. Januar 2023, 15:45 Uhr (UTC))))
Zeile 26: Zeile 26:
Somit haben die einzelnen Ressortvorsteher möglichst viel Freiraum, aber andere Vorstandsmitglieder können trotzdem jederzeit beantragen, dass der Gesamtvorstand eine neue Entscheidung trifft.
Somit haben die einzelnen Ressortvorsteher möglichst viel Freiraum, aber andere Vorstandsmitglieder können trotzdem jederzeit beantragen, dass der Gesamtvorstand eine neue Entscheidung trifft.


Der [[Vorstand (Vierte Gewalt)|Vorstand]] kann auch einzelne Vorstandsmitglieder für 30 Tage suspendieren, wenn diese gegen Entscheidungen des [[Vorstand (Vierte Gewalt)|Vorstandes]] verstossen haben.
Der [[Vorstand (Vierte Gewalt)|Vorstand]] kann auch einzelne Vorstandsmitglieder für maximal 3 Monate suspendieren, wenn diese gegen Entscheidungen des [[Vorstand (Vierte Gewalt)|Vorstandes]] verstossen haben.


== Gründung ==
== Gründung ==
Derzeit ist die Vereinsgründung auf Dienstag, 30.August 2022, vorgesehen.
Derzeit ist die Vereinsgründung auf Dienstag, 30.August 2022, vorgesehen.

Version vom 11. Januar 2022, 06:56 Uhr


Der Verein Vierte Gewalt befindet sich noch in der Vorgründungsphase.

Sobald 5 Personen bereit sind, den Verein mitzugründen, und die vom Ideengeber vorgelegten Statuten gutheissen, wird der Verein gegründet.

Zweck des Vereins

Wir wollen das Leben der Menschen in der Schweiz verbessern. Dies erreichen wir unter Anderem, in dem wir die Qualität der Behördenarbeit erhöhen.

Das geht nur durch konsequentes Hinschauen. Dazu liefern wir Verbesserungsvorschläge, was die einzelnen Ämter hätten besser machen können.

Interne Entscheidungsstruktur

Der Verein soll einen Vorstand mit 5 Mitgliedern haben. Es soll dann 5 bis 10 Ressorts (Themengebiete) geben, von denen jedes Vorstandsmitglied eines oder zwei übernimmt.

Im Grundsatz ist immer der Gesamtvorstand zuständig, sofern er in Einzelfällen die Entscheidungsbefugnis nicht an eine andere Stelle (zB einzelne Mitglieder des Vorstandes) weiter gibt. In einem Geschäftsreglement werden möglichst viele Entscheidungsbefugnisse definiert, die an die einzelnen Ressorts delegiert werden.

Die Ressortvorstehenden können Entscheidungen weiterdelegieren, können aber in Einzelfällen den Fall wieder an sich ziehen oder Vorgaben machen. Der Gesamtvorstand kann ebenfalls jederzeit eine Entscheidung, die an ein Ressort delegiert wurde, an sich ziehen, oder Vorgaben zum Entscheidungsrahmen machen.

Somit haben die einzelnen Ressortvorsteher möglichst viel Freiraum, aber andere Vorstandsmitglieder können trotzdem jederzeit beantragen, dass der Gesamtvorstand eine neue Entscheidung trifft.

Der Vorstand kann auch einzelne Vorstandsmitglieder für maximal 3 Monate suspendieren, wenn diese gegen Entscheidungen des Vorstandes verstossen haben.

Gründung

Derzeit ist die Vereinsgründung auf Dienstag, 30.August 2022, vorgesehen.