Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Statuten ==
== Statuten ==
''Entwurf vom 4.Juni 2023''
''Entwurf vom 3.August 2023''


''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:''
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:''
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Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.
Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.


Erneuerungswahlen für jeweils zwei Vorstandsmitglieder finden in den geraden Jahren statt.
Die Erneuerungswahlen des Vorstandes finden in der ersten Jahreshälfte der geraden Kalenderjahre statt.


Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. Wiederwahl ist möglich.


Sind weniger als vier Personen im Vorstand, werden Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit an der nächsten Mitgliederversammlung durchgeführt, wenn sich mindestens ein Kandidat oder eine Kandidatin findet und die aktuelle Amtszeit ab Datum der Mitgliederversammlung noch länger als 1 Jahr dauert.
Es können jederzeit Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt werden, wenn weniger als 4 Personen im Vorstand sind. Dauert die Restamtszeit zum Wahlzeitpunkt noch weniger als 6 Monate, ist die Person automatisch auch für die nächste Amtszeit gewählt. Bei Ergänzungswahlen beginnt die Amtszeit der gewählten Person sofort.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Juli nach der Wahl.


Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist.
Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist.


Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist.
Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist.
Ist der oder die Präsidentin zurück getreten, handlungsunfähig oder Ähnliches, übernimmt der oder die Vize-Präsidentin automatisch alle entsprechenden Befugnisse für die restliche Amtszeit. Ist auch kein Vize-Präsident oder keine Vize-Präsidentin mehr aktiv, so kann an deren Stelle das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt alle präsidialen Befugnisse ausüben. Sind mehrere Vorstandsmitglieder gleich lang im Amt, übernimmt die älteste Person das Präsidium.


Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten zwei Vorstandsmitglieder dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026 (verkürzte Amtszeit).
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026.


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2025.


''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Februar 2024 in Zürich''


== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes ==
== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes ==
Die Amtszeit des Vorstandes soll 4 Jahre betragen. Der Vorstand soll aus zwei bis vier Mitgliedern bestehen und alle 2 Jahre sollen zwei (von vier) Vorstandsmitglieder für die nächsten 4 Kalenderjahre gewählt werden.
An der Gründungsversammlung (zB am 1.Februar 2024) wird der Vorstand gewählt für eine verlängerte Amtszeit vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026.
 
An der Gründungsversammlung (zB am 30.August 2023) wird der Vorstand gewählt für eine verkürzte Amtszeit vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026.
 
Das betrifft zwei Personen.
 
Da in den geraden Kalenderjahren gewählt wird, wird 2024 also wieder ein Teil des Vorstandes (zwei Personen) gewählt, deren Amtszeit am folgenden 1.Januar (2025) beginnt und 4 Jahre dauert.
 
Die Amtszeiten sehen dann so aus (jeder Buchstabe stellt ein Vorstandsmitglied dar):


* A und B: 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026 (gewählt im Herbst 2023).
Da in den geraden  Kalenderjahren gewählt wird, wird 2026 der Vorstand neu gewählt, dessen Amtszeit am folgenden 1.Juli (2026) beginnt und 2 Jahre dauert.
* C und D: 1.Januar 2025 bis 31.Dezember 2028 (gewählt im Herbst 2024).
* E und F: 1.Januar 2027 bis 31.Dezember 2030 (gewählt im Herbst 2026 als Nachfolgerinnen von A und B).
* G und H: 1.Januar 2029 bis 31.Dezember 2032 (gewählt im Herbst 2028 als Nachfolgerinnen von C und D).


Es laufen also immer 2 sich überschneidende Amtszeiten. Erneuerungswahlen für zwei der Sitze gibt es in den Jahren 2024, 2026, 2028, usw.
Die Amtszeiten sehen dann so aus:


* Erster Vorstand: 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026 (Wahl an Gründungsversammlung).
*Zweiter Vorstand: 1.Juli 2026 bis 30.Juni 2028 (Wahl erstes Halbjahr 2026).
Die Gedanken dahinter sind:
Die Gedanken dahinter sind:


* Wenn eine Amtszeit endet und die Personen nicht wiedergewählt werden, gibt es trotzdem 1 oder 2 Personen, deren Amtszeit weiter läuft. Es geht nicht die ganze Erfahrung verloren.
* Durch die lange Amtszeit von zwei Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen.
* Durch die lange Amtszeit von 4 Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen.
* Durch die Möglichkeit von Ergänzungswahlen kann auch zwischen den Amtszeiten die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht werden.
* Bei der Gründung dürfte es schwierig sein, mehr als 2 Leute für den Vorstand zu finden. Da passt es gut, wenn zuerst nur 2 Leute gewählt werden, und dann in den geraden Jahren (also erstmals 2024) weitere zwei Leute (weil sich vielleicht 1 Jahr nach der Gründung weitere Kandidatinnen finden lassen).
*Ich wollte jedoch nicht, dass der Vorstand selber neue Mitglieder ernennen kann, sondern es braucht eine ordentliche Wahl über die Mitgliederversammlung.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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