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K (Erläuterungen zu den Amtszeiten des Vorstandes als eigener Abschnitt geschrieben.) |
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== Statuten == | == Statuten == | ||
''Entwurf vom | ''Entwurf vom 3.August 2023'' | ||
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ||
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Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. | Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. | ||
Erneuerungswahlen | Die Erneuerungswahlen des Vorstandes finden in der ersten Jahreshälfte der geraden Kalenderjahre statt. | ||
Die Amtszeit beträgt | Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. Wiederwahl ist möglich. | ||
Es können jederzeit Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt werden, wenn weniger als 4 Personen im Vorstand sind. Dauert die Restamtszeit zum Wahlzeitpunkt noch weniger als 6 Monate, ist die Person automatisch auch für die nächste Amtszeit gewählt. Bei Ergänzungswahlen beginnt die Amtszeit der gewählten Person sofort. | |||
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1. | Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. | ||
Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist. | Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist. | ||
Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist. | Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist. | ||
Ist der oder die Präsidentin zurück getreten, handlungsunfähig oder Ähnliches, übernimmt der oder die Vize-Präsidentin automatisch alle entsprechenden Befugnisse für die restliche Amtszeit. Ist auch kein Vize-Präsident oder keine Vize-Präsidentin mehr aktiv, so kann an deren Stelle das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt alle präsidialen Befugnisse ausüben. Sind mehrere Vorstandsmitglieder gleich lang im Amt, übernimmt die älteste Person das Präsidium. | |||
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | ||
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | === Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | ||
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten | Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1. | Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2025. | ||
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom | ''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Februar 2024 in Zürich'' | ||
== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes == | == Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes == | ||
An der Gründungsversammlung (zB am 1.Februar 2024) wird der Vorstand gewählt für eine verlängerte Amtszeit vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | |||
An der Gründungsversammlung (zB am | |||
Da in den geraden Kalenderjahren gewählt wird, wird 2026 der Vorstand neu gewählt, dessen Amtszeit am folgenden 1.Juli (2026) beginnt und 2 Jahre dauert. | |||
Die Amtszeiten sehen dann so aus: | |||
* Erster Vorstand: 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026 (Wahl an Gründungsversammlung). | |||
*Zweiter Vorstand: 1.Juli 2026 bis 30.Juni 2028 (Wahl erstes Halbjahr 2026). | |||
Die Gedanken dahinter sind: | Die Gedanken dahinter sind: | ||
* Durch die lange Amtszeit von zwei Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen. | |||
* Durch die lange Amtszeit von | * Durch die Möglichkeit von Ergänzungswahlen kann auch zwischen den Amtszeiten die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht werden. | ||
* | *Ich wollte jedoch nicht, dass der Vorstand selber neue Mitglieder ernennen kann, sondern es braucht eine ordentliche Wahl über die Mitgliederversammlung. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |