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== Statuten == | == Statuten == | ||
''Entwurf vom | ''Entwurf vom 3.August 2023'' | ||
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ||
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Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | ||
Je eine ordentliche Mitgliederversammlung findet | Je eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der ersten Jahreshälfte und eine weitere ordentliche Mitgliederversammlung in der zweiten Jahreshälfte statt. | ||
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | ||
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* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | ||
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens | Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind. | ||
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. | Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. | ||
Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. | Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. | ||
=== Artikel 7 Der Vorstand === | === Artikel 7 Der Vorstand === | ||
Der Vorstand besteht aus vier Personen. | Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. | ||
Die | Die Erneuerungswahlen des Vorstandes finden in der ersten Jahreshälfte der geraden Kalenderjahre statt. | ||
Die Amtszeit | Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. Wiederwahl ist möglich. | ||
Es können jederzeit Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt werden, wenn weniger als 4 Personen im Vorstand sind. Dauert die Restamtszeit zum Wahlzeitpunkt noch weniger als 6 Monate, ist die Person automatisch auch für die nächste Amtszeit gewählt. Bei Ergänzungswahlen beginnt die Amtszeit der gewählten Person sofort. | |||
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. | |||
Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist. | |||
Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist. | |||
Ist der oder die Präsidentin zurück getreten, handlungsunfähig oder Ähnliches, übernimmt der oder die Vize-Präsidentin automatisch alle entsprechenden Befugnisse für die restliche Amtszeit. Ist auch kein Vize-Präsident oder keine Vize-Präsidentin mehr aktiv, so kann an deren Stelle das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt alle präsidialen Befugnisse ausüben. Sind mehrere Vorstandsmitglieder gleich lang im Amt, übernimmt die älteste Person das Präsidium. | |||
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | ||
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Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. | Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. | ||
=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen === | === Artikel 8 Die Arbeitsgruppen === | ||
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | === Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten | Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2025. | |||
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Februar 2024 in Zürich'' | |||
== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes == | |||
An der Gründungsversammlung (zB am 1.Februar 2024) wird der Vorstand gewählt für eine verlängerte Amtszeit vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | |||
Da in den geraden Kalenderjahren gewählt wird, wird 2026 der Vorstand neu gewählt, dessen Amtszeit am folgenden 1.Juli (2026) beginnt und 2 Jahre dauert. | |||
Die | Die Amtszeiten sehen dann so aus: | ||
* Erster Vorstand: 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026 (Wahl an Gründungsversammlung). | |||
*Zweiter Vorstand: 1.Juli 2026 bis 30.Juni 2028 (Wahl erstes Halbjahr 2026). | |||
Die Gedanken dahinter sind: | |||
* Durch die lange Amtszeit von zwei Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen. | |||
* Durch die Möglichkeit von Ergänzungswahlen kann auch zwischen den Amtszeiten die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht werden. | |||
*Ich wollte jedoch nicht, dass der Vorstand selber neue Mitglieder ernennen kann, sondern es braucht eine ordentliche Wahl über die Mitgliederversammlung. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |