496
Bearbeitungen
K |
K |
||
(44 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Statuten == | == Statuten == | ||
''Entwurf vom | ''Entwurf vom 3.August 2023'' | ||
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | |||
=== Artikel 1 Name und Sitz === | === Artikel 1 Name und Sitz === | ||
Zeile 6: | Zeile 8: | ||
=== Artikel 2 Ziel und Zweck === | === Artikel 2 Ziel und Zweck === | ||
Der Verein bezweckt | Der Verein bezweckt, die Arbeit der Behörden, der Justiz, und aller Amtsträger zu verbessern. | ||
Dazu werden Fälle von Behördenwillkür und rechtswidrige Entscheidungen systematisch öffentlich dokumentiert und den entsprechenden Stellen aufgezeigt, wie die richtige Handlungsweise aussieht. | |||
Insbesondere arbeitet der Verein in Einzelfällen und allgemein darauf hin, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt und die Qualität der Behördenarbeit verbessert wird. | |||
Dadurch steigert der Verein als Nebeneffekt auch das Vertrauen der Gesellschaft in die Behörden und spart Steuergelder durch weniger Inanspruchnahme von Rechtsmitteln. | |||
=== Artikel 3 Mittel === | === Artikel 3 Mittel === | ||
Zeile 33: | Zeile 41: | ||
Die Mitgliedschaft erlischt | Die Mitgliedschaft erlischt | ||
* bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. | |||
* bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. | |||
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. | Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. | ||
Zeile 53: | Zeile 60: | ||
=== Artikel 6 Die Mitgliederversammlung === | === Artikel 6 Die Mitgliederversammlung === | ||
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | ||
Je eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der ersten Jahreshälfte und eine weitere ordentliche Mitgliederversammlung in der zweiten Jahreshälfte statt. | |||
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | ||
Zeile 59: | Zeile 68: | ||
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. | Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. | ||
Jedes einzelne Vorstandsmitglied oder 1/5 aller Vereinsmitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens acht Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. | |||
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: | Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: | ||
Zeile 67: | Zeile 76: | ||
* Genehmigung der Jahresrechnung | * Genehmigung der Jahresrechnung | ||
* Entlastung des Vorstandes | * Entlastung des Vorstandes | ||
* Wahl des Vorstandes | * Wahl des Vorstandes | ||
*Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und des/der Vize-Präsidentin/Vize-Präsidenten | |||
* Festsetzung des Mitgliederbeitrages | * Festsetzung des Mitgliederbeitrages | ||
* Genehmigung des Jahresbudgets | * Genehmigung des Jahresbudgets | ||
Zeile 75: | Zeile 85: | ||
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | ||
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist | Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind. | ||
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. | Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. | ||
Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. | Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. | ||
=== Artikel 7 Der Vorstand === | === Artikel 7 Der Vorstand === | ||
Der Vorstand besteht aus | Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. | ||
Die Erneuerungswahlen des Vorstandes finden in der ersten Jahreshälfte der geraden Kalenderjahre statt. | |||
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. Wiederwahl ist möglich. | |||
Es können jederzeit Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt werden, wenn weniger als 4 Personen im Vorstand sind. Dauert die Restamtszeit zum Wahlzeitpunkt noch weniger als 6 Monate, ist die Person automatisch auch für die nächste Amtszeit gewählt. Bei Ergänzungswahlen beginnt die Amtszeit der gewählten Person sofort. | |||
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Juli nach der Wahl. | |||
Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist, und zum Zeitpunkt der Wahl nicht Präsident oder Präsidentin des Vereins ist. | |||
Als Vize-Präsident oder Vize-Präsidentin ist nur wählbar, wer im selben Zeitraum auch Mitglied des Vorstandes ist. | |||
Ist der oder die Präsidentin zurück getreten, handlungsunfähig oder Ähnliches, übernimmt der oder die Vize-Präsidentin automatisch alle entsprechenden Befugnisse für die restliche Amtszeit. Ist auch kein Vize-Präsident oder keine Vize-Präsidentin mehr aktiv, so kann an deren Stelle das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt alle präsidialen Befugnisse ausüben. Sind mehrere Vorstandsmitglieder gleich lang im Amt, übernimmt die älteste Person das Präsidium. | |||
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. | ||
Zeile 92: | Zeile 116: | ||
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. | Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. | ||
Der Vorstand konstituiert sich selber. | Der Vorstand konstituiert sich selber, soweit nicht die Mitgliederversammlung dafür zuständig ist. | ||
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. | Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. | ||
Zeile 109: | Zeile 133: | ||
Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden. | Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden. | ||
=== Artikel 9 | === Artikel 9 Haftung === | ||
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | ||
=== Artikel | === Artikel 10 Auflösung des Vereins === | ||
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und | Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. | ||
Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | ||
=== Artikel | === Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert | Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2025. | |||
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Februar 2024 in Zürich'' | |||
== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes == | |||
An der Gründungsversammlung (zB am 1.Februar 2024) wird der Vorstand gewählt für eine verlängerte Amtszeit vom 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026. | |||
Da in den geraden Kalenderjahren gewählt wird, wird 2026 der Vorstand neu gewählt, dessen Amtszeit am folgenden 1.Juli (2026) beginnt und 2 Jahre dauert. | |||
Die Amtszeiten sehen dann so aus: | |||
* Erster Vorstand: 1.Februar 2024 bis 30.Juni 2026 (Wahl an Gründungsversammlung). | |||
*Zweiter Vorstand: 1.Juli 2026 bis 30.Juni 2028 (Wahl erstes Halbjahr 2026). | |||
Die Gedanken dahinter sind: | |||
* Durch die lange Amtszeit von zwei Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen. | |||
* Durch die Möglichkeit von Ergänzungswahlen kann auch zwischen den Amtszeiten die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht werden. | |||
*Ich wollte jedoch nicht, dass der Vorstand selber neue Mitglieder ernennen kann, sondern es braucht eine ordentliche Wahl über die Mitgliederversammlung. | |||
== Siehe auch == | |||
( | * [[Vierte Gewalt (Verein)|Verein Vierte Gewalt]] | ||
* [[Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes|Geschäftsordnung des Vorstandes]] | |||
*[[Vierte Gewalt/Liste aller Dokumente|Liste aller Dokumente]] | |||
__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ | |||
__ABSCHNITTE_NICHT_BEARBEITEN__ |