Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

1.900 Bytes hinzugefügt ,  07:32, 7. Jun. 2023
K
Erläuterungen zu den Amtszeiten des Vorstandes als eigener Abschnitt geschrieben.
K (Jetzt finden Erneuerungswahlen in geraden Jahren (2024, 2026) statt, wobei jeweils 2 Vorstandsmitglieder für 4 Jahre gewählt werden. Der an der Gründung gewählte Vorstand ist bis ende 2026 im Amt und Ergänzungswahlen sind möglich, wenn die Amtszeit ab Mitgliederversammlung weniger als 1 Jahr dauert. Dh wer im Jahr 2024 kandidieren will, kandidiert für die Erneuerungswahl (gerades Jahr) und die Amtszeit 2025 bis 2028.)
K (Erläuterungen zu den Amtszeiten des Vorstandes als eigener Abschnitt geschrieben.)
Zeile 145: Zeile 145:


''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
== Erläuterung zu den Amtszeiten des Vorstandes ==
Die Amtszeit des Vorstandes soll 4 Jahre betragen. Der Vorstand soll aus zwei bis vier Mitgliedern bestehen und alle 2 Jahre sollen zwei (von vier) Vorstandsmitglieder für die nächsten 4 Kalenderjahre gewählt werden.
An der Gründungsversammlung (zB am 30.August 2023) wird der Vorstand gewählt für eine verkürzte Amtszeit vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026.
Das betrifft zwei Personen.
Da in den geraden Kalenderjahren gewählt wird, wird 2024 also wieder ein Teil des Vorstandes (zwei Personen) gewählt, deren Amtszeit am folgenden 1.Januar (2025) beginnt und 4 Jahre dauert.
Die Amtszeiten sehen dann so aus (jeder Buchstabe stellt ein Vorstandsmitglied dar):
* A und B: 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026 (gewählt im Herbst 2023).
* C und D: 1.Januar 2025 bis 31.Dezember 2028 (gewählt im Herbst 2024).
* E und F: 1.Januar 2027 bis 31.Dezember 2030 (gewählt im Herbst 2026 als Nachfolgerinnen von A und B).
* G und H: 1.Januar 2029 bis 31.Dezember 2032 (gewählt im Herbst 2028 als Nachfolgerinnen von C und D).
Es laufen also immer 2 sich überschneidende Amtszeiten. Erneuerungswahlen für zwei der Sitze gibt es in den Jahren 2024, 2026, 2028, usw.
Die Gedanken dahinter sind:
* Wenn eine Amtszeit endet und die Personen nicht wiedergewählt werden, gibt es trotzdem 1 oder 2 Personen, deren Amtszeit weiter läuft. Es geht nicht die ganze Erfahrung verloren.
* Durch die lange Amtszeit von 4 Jahren muss man nicht immer Wahlkampf machen bzw. populär sein sondern kann sachliche Entscheidungen treffen.
* Bei der Gründung dürfte es schwierig sein, mehr als 2 Leute für den Vorstand zu finden. Da passt es gut, wenn zuerst nur 2 Leute gewählt werden, und dann in den geraden Jahren (also erstmals 2024) weitere zwei Leute (weil sich vielleicht 1 Jahr nach der Gründung weitere Kandidatinnen finden lassen).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
496

Bearbeitungen