Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Jetzt finden Erneuerungswahlen in geraden Jahren (2024, 2026) statt, wobei jeweils 2 Vorstandsmitglieder für 4 Jahre gewählt werden. Der an der Gründung gewählte Vorstand ist bis ende 2026 im Amt und Ergänzungswahlen sind möglich, wenn die Amtszeit ab Mitgliederversammlung weniger als 1 Jahr dauert. Dh wer im Jahr 2024 kandidieren will, kandidiert für die Erneuerungswahl (gerades Jahr) und die Amtszeit 2025 bis 2028.
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K (Jetzt finden Erneuerungswahlen in geraden Jahren (2024, 2026) statt, wobei jeweils 2 Vorstandsmitglieder für 4 Jahre gewählt werden. Der an der Gründung gewählte Vorstand ist bis ende 2026 im Amt und Ergänzungswahlen sind möglich, wenn die Amtszeit ab Mitgliederversammlung weniger als 1 Jahr dauert. Dh wer im Jahr 2024 kandidieren will, kandidiert für die Erneuerungswahl (gerades Jahr) und die Amtszeit 2025 bis 2028.)
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=== Artikel 7 Der Vorstand ===
=== Artikel 7 Der Vorstand ===
Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.
Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.
Erneuerungswahlen für jeweils zwei Vorstandsmitglieder finden in den geraden Jahren statt.


Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.


Erneuerungswahlen für jeweils zwei Vorstandsmitglieder finden in den ungeraden Jahren statt.
Sind weniger als vier Personen im Vorstand, werden Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit an der nächsten Mitgliederversammlung durchgeführt, wenn sich mindestens ein Kandidat oder eine Kandidatin findet und die aktuelle Amtszeit ab Datum der Mitgliederversammlung noch länger als 1 Jahr dauert.
 
Sind weniger als vier Personen im Vorstand, werden Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit an der nächsten Mitgliederversammlung durchgeführt.... IN BEARBEITUNG....
 
Beträgt die Zahl der Vorstandsmitglieder zwei oder eins, so werden an der nächsten Mitgliederversammlung Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt, ausser die Amtszeit dauert (ab der nächsten Mitgliederversammlung gerechnet) weniger als 6 Monate.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten zwei Vorstandsmitglieder dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2027 (verlängerte Amtszeit).
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten zwei Vorstandsmitglieder dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2026 (verkürzte Amtszeit).


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).
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