Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.
Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.


Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandswahlen finden im Gründungsjahr und danach in den durch vier teilbaren Kalenderjahren statt.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
 
Erneuerungswahlen für jeweils zwei Vorstandsmitglieder finden in den ungeraden Jahren statt.
 
Sind weniger als vier Personen im Vorstand, werden Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit an der nächsten Mitgliederversammlung durchgeführt.... IN BEARBEITUNG....


Beträgt die Zahl der Vorstandsmitglieder zwei oder eins, so werden an der nächsten Mitgliederversammlung Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt, ausser die Amtszeit dauert (ab der nächsten Mitgliederversammlung gerechnet) weniger als 6 Monate.
Beträgt die Zahl der Vorstandsmitglieder zwei oder eins, so werden an der nächsten Mitgliederversammlung Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt, ausser die Amtszeit dauert (ab der nächsten Mitgliederversammlung gerechnet) weniger als 6 Monate.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verkürzte Amtszeit).
Die erste Amtszeit der an der Gründungsversammlung gewählten zwei Vorstandsmitglieder dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2027 (verlängerte Amtszeit).


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).
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