Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.
Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen.


Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.


Sinkt die Zahl der Vorstandsmitglieder auf zwei oder eins, so werden an der nächsten Mitgliederversammlung Ergänzungswahl für die restliche Amtszeit durchgeführt.
Beträgt die Zahl der Vorstandsmitglieder zwei oder eins, so werden an der nächsten Mitgliederversammlung Ergänzungswahlen für die restliche Amtszeit durchgeführt, ausser die Amtszeit dauert (ab der nächsten Mitgliederversammlung gerechnet) weniger als 6 Monate.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verkürzte Amtszeit).
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verkürzte Amtszeit). Die nächste Amtszeit läuft vom 1.Januar 2025 bis 31.Dezember 2028.


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2023 (verkürzte Amtszeit).
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.September 2023 bis 31.Dezember 2024 (verlängerte Amtszeit).


''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
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