Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Bei frei werdenden Sitzen im Vorstand während der laufenden Amtszeit wird durch die nächste Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer durchgeführt.


=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen ===
=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen ===
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