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* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | ||
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens | Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Gibt es weniger als vier Vereinsmitglieder, ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder anwesend sind. | ||
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. | Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. | ||
Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. | Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen. |