Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.


Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Gibt es weniger als vier Vereinsmitglieder, ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder anwesend sind.


Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.


Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen.
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