Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Pro Jahr werden zwei Personen in den Vorstand gewählt. Damit gibt es im Vorstand zwei überschneidende Amtszeiten gleichzeitig.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
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