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Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich. | Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich. | ||
Pro Jahr werden zwei Personen in den Vorstand gewählt. Damit gibt es im Vorstand zwei überschneidende Amtszeiten gleichzeitig. | |||
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung. | Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung. |