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== Statuten == | == Statuten == | ||
''Entwurf vom | ''Entwurf vom 21.Februar 2023'' | ||
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:'' | ||
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* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | ||
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens | Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. | ||
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. | Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. | ||
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Der Vorstand besteht aus vier Personen. | Der Vorstand besteht aus vier Personen. | ||
Die Amtszeit beträgt | Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich. | ||
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung. | Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung. | ||
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | === Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom | Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 1.Mai 2023 bis 31.Dezember 2024. | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom | Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Mai 2023 bis 31.Dezember 2024. | ||
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom | ''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Mai 2023 in Zürich'' | ||
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) | (Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) |