Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Statuten ==
== Statuten ==
''Entwurf vom 20.Februar 2023''
''Entwurf vom 21.Februar 2023''


''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:''
''Die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 hat folgende Statuten für den Verein Vierte Gewalt beschlossen:''
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* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.


Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.


Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.
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Der Vorstand besteht aus vier Personen.
Der Vorstand besteht aus vier Personen.


Die Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 1.Mai 2023 bis 31.Dezember 2024.


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 1.Mai 2023 bis 31.Dezember 2024.


''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 1.Mai 2023 in Zürich''


(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
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