Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Artikel 7 Der Vorstand ===
=== Artikel 7 Der Vorstand ===
Der Vorstand besteht aus drei Personen, wenn der Verein am Tag der Mitgliederversammlung 10 oder weniger Mitglieder hat, aus fünf Personen, wenn der Verein am Tag der Mitgliederversammlung 11 bis 25 Mitglieder hat und aus sieben Personen, wenn der Verein mehr als 25 Mitglieder hat.
Der Vorstand besteht aus fünf Personen.


Die Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.
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