Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Änderung der Statuten
* Änderung der Statuten
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.




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=== Artikel 7 Der Vorstand ===
=== Artikel 7 Der Vorstand ===
Der Vorstand besteht aus sieben Personen. Die Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand besteht aus drei Personen, wenn der Verein am Tag der Mitgliederversammlung 10 oder weniger Mitglieder hat, aus fünf Personen, wenn der Verein am Tag der Mitgliederversammlung 11 bis 25 Mitglieder hat und aus sieben Personen, wenn der Verein mehr als 25 Mitglieder hat.
 
Die Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt am 1.Januar nach der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich.


Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
Die Amtszeit von Präsidentin oder Präsident und Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident beträgt 1 Jahr und beginnt am 1.Januar nach der Generalversammlung.
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=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026.
Der Vorstand besteht in der ersten Amtszeit vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026 aus drei Personen.


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
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