Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 111: Zeile 111:


Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt rechtzeitig zu den Sitzungen ein und leitet diese
* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt
* ordnet in dringlichen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an
*hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand


Bei frei werdenden Sitzen im Vorstand während der laufenden Amtszeit wird durch die nächste Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer durchgeführt.
Bei frei werdenden Sitzen im Vorstand während der laufenden Amtszeit wird durch die nächste Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer durchgeführt.
496

Bearbeitungen