Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Artikel 2 Ziel und Zweck ===
=== Artikel 2 Ziel und Zweck ===
Der Verein bezweckt ''...... (fehlt)''
Der Verein bezweckt, die Arbeit der Behörden, der Justiz, und aller Amtsträger zu verbessern.
 
Dazu werden Fälle von Behördenwillkür und rechtswidrige Entscheidungen systematisch öffentlich dokumentiert und den entsprechenden Stellen aufgezeigt, wie die richtige Handlungsweise aussieht.
 
Insbesondere arbeitet der Verein in Einzelfällen und allgemein darauf hin, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt und die Qualität der Behördenarbeit verbessert wird.
 
Dadurch steigert der Verein als Nebeneffekt auch das Vertrauen der Gesellschaft in die Behörden und spart Steuergelder durch weniger Inanspruchnahme von Rechtsmitteln.


=== Artikel 3 Mittel ===
=== Artikel 3 Mittel ===
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