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* Änderung der Statuten | * Änderung der Statuten | ||
* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. | ||
Als Präsident oder Präsidentin ist nur wählbar, wer im Vorstand ist, und die letzten 2 Jahre nicht Präsident oder Präsidentin war. | |||
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. | Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. |