Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich


''Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich''
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 30.August 2023 in Zürich''


(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
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