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=== Artikel 10 Auflösung des Vereins === | === Artikel 10 Auflösung des Vereins === | ||
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und | Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. | ||
Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | ||
Zeile 137: | Zeile 137: | ||
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) | (Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Vierte Gewalt (Verein)|Verein Vierte Gewalt]] | |||
* [[Geschäftsordnung des Vorstandes (Vierte Gewalt)|Geschäftsordnung des Vorstandes]] |