Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Artikel 10 Auflösung des Vereins ===
=== Artikel 10 Auflösung des Vereins ===
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und einer Mehrheit  von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.


Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet.
Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet.
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(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
== Siehe auch ==
* [[Vierte Gewalt (Verein)|Verein Vierte Gewalt]]
* [[Geschäftsordnung des Vorstandes (Vierte Gewalt)|Geschäftsordnung des Vorstandes]]
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