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Die Mitgliedschaft erlischt | Die Mitgliedschaft erlischt | ||
* bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. | |||
* bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. | |||
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. | Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. | ||
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=== Artikel 6 Die Mitgliederversammlung === | === Artikel 6 Die Mitgliederversammlung === | ||
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | ||
Je eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten und in der zweiten Jahreshälfte statt. | |||
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. | ||
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* Genehmigung der Jahresrechnung | * Genehmigung der Jahresrechnung | ||
* Entlastung des Vorstandes | * Entlastung des Vorstandes | ||
* Wahl des Vorstandes | * Wahl des Vorstandes | ||
*Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und des/der Vize-Präsidentin/Vize-Präsidenten | |||
*Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Vorstandes | |||
* Festsetzung des Mitgliederbeitrages | * Festsetzung des Mitgliederbeitrages | ||
* Genehmigung des Jahresbudgets | * Genehmigung des Jahresbudgets | ||
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Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. | Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. | ||
Der Vorstand konstituiert sich selber. | Der Vorstand konstituiert sich selber, soweit nicht die Mitgliederversammlung dafür zuständig ist. | ||
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. | Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. | ||
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. | Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. | ||
Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | |||
* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt rechtzeitig zu den Sitzungen ein und leitet diese | |||
* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt | |||
* ordnet in dringlichen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an | |||
Bei frei werdenden Sitzen im Vorstand während der laufenden Amtszeit wird durch die nächste Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer durchgeführt. | |||
=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen === | === Artikel 8 Die Arbeitsgruppen === | ||
Zeile 109: | Zeile 120: | ||
Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden. | Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden. | ||
=== Artikel 9 | === Artikel 9 Haftung === | ||
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | ||
=== Artikel | === Artikel 10 Auflösung des Vereins === | ||
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. | Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. | ||
Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet. | ||
=== Artikel | === Artikel 11 Übergangsbestimmungen === | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026. | Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026. | ||
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024. | Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024. | ||
Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich | |||
Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich | ''Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich'' | ||
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) | (Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern) |