Vierte Gewalt/Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitgliedschaft erlischt
Die Mitgliedschaft erlischt


·       bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
* bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
 
* bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
·       bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.


Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
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=== Artikel 6 Die Mitgliederversammlung ===
=== Artikel 6 Die Mitgliederversammlung ===
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im 1.Quartal statt.
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
 
Je eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten und in der zweiten Jahreshälfte statt.


Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
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* Genehmigung der Jahresrechnung
* Genehmigung der Jahresrechnung
* Entlastung des Vorstandes
* Entlastung des Vorstandes
* Wahl des Vorstandes, der Präsidentin/des Präsidenten und des/der Vize-Präsidentin/Vize-Präsidenten des Folgejahres
* Wahl des Vorstandes
*Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und des/der Vize-Präsidentin/Vize-Präsidenten
*Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Vorstandes
* Festsetzung des Mitgliederbeitrages
* Festsetzung des Mitgliederbeitrages
* Genehmigung des Jahresbudgets
* Genehmigung des Jahresbudgets
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Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.


Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand konstituiert sich selber, soweit nicht die Mitgliederversammlung dafür zuständig ist.


Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.


Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt rechtzeitig zu den Sitzungen ein und leitet diese
* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt
* ordnet in dringlichen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an
Bei frei werdenden Sitzen im Vorstand während der laufenden Amtszeit wird durch die nächste Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer durchgeführt.


=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen ===
=== Artikel 8 Die Arbeitsgruppen ===
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Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden.
Einzelne Personen können durch den Vorstand jederzeit wegen Verletzung der Statuten, von Vorstandsbeschlüssen oder Verstösse gegen die Ziele des Vereins aus der Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe ausgeschlossen werden.


=== Artikel 9 Zeichnungsberechtigung ===
=== Artikel 9 Haftung ===
Es gilt eine Zeichnungsberechtigung zu zweien, die der Vorstand genauer regelt.
 
=== Artikel 10 Haftung ===
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


=== Artikel 11 Auflösung des Vereins ===
=== Artikel 10 Auflösung des Vereins ===
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.


Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet.
Das Vereinsvermögen wird bei einer Auflösung einer Organisation übergeben, die dies im Sinne unseres Vereinszwecks verwendet.


=== Artikel 12 Übergangsbestimmungen ===
=== Artikel 11 Übergangsbestimmungen ===
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2026.


Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Die erste Amtszeit des an der Gründungsversammlung gewählten Präsidiums und Vize-Präsidiums dauert vom 30.August 2023 bis 31.Dezember 2024.
Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich


Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich
''Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 30.August 2023 in Zürich''


(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
(Unterschriften von drei Gründungsmitgliedern)
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