Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
''Entwurf vom 4.Juni 2023''
''Entwurf vom 3.August 2023''


''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 30.August 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am X.November 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen, die am 1.Januar 2024 in Kraft tritt'':


===Artikel 1 Allgemeines===
===Artikel 1 Allgemeines===
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#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
#*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der einzelnen Vorstandsmitglieder übersteigen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF verursachen.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF verursachen.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 6 Monaten oder die den Verein rechtlich an ein Projekt, eine Meinung oder eine andere Organisation für länger als 6 Monate binden.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 6 Monaten oder die den Verein rechtlich an ein Projekt, eine Meinung oder eine andere Organisation oder anderweitig rechtlich für länger als 6 Monate binden.
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===Artikel 3 Sitzungsordnung ===
===Artikel 3 Sitzungsordnung ===


#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand trifft sich mindestens einmal pro Quartal zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Die Sitzungstermine werden möglichst mehrere Monate im Voraus festgelegt und sind so zu legen, dass alle Vorstandsmitglieder daran teilnehmen können, sofern sie sich nicht im Ausland aufhalten oder anderweitig verhindert sind. Zusätzliche Sitzungen ordnet die Präsidentin/der Präsident an, wenn insgesamt mindestens zwei Vorstandsmitglieder (inklusive Präsidium) das verlangen.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder (persönlich oder per Telefon- oder Videokonferenz) anwesend sind.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder (persönlich oder per Telefon- oder Videokonferenz) anwesend sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Bei einem eins zu eins Ergebnis einer Vorstandsabstimmung wurde der Antrag abgelehnt, und es bleibt alles so, als wäre das Geschäft nicht traktandiert gewesen. Sind vier Vorstandsmitglieder anwesend, stimmt die Präsidentin oder der Präsident nicht mit.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#*entscheidet über die Sprechreihenfolge der Vorstandsmitglieder, Traktandenliste, die Unterbrechung oder Beendigung der Sitzung sowie über Ausschluss eines störendes Vorstandsmitgliedes für den Rest der Sitzung;
#*entscheidet über die Sprechreihenfolge der Vorstandsmitglieder, Traktandenliste, die Unterbrechung oder Beendigung der Sitzung sowie über Ausschluss eines störendes Vorstandsmitgliedes für den Rest der Sitzung und über alles was den Sitzungsablauf betrifft.
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf des oder der Vorsitzenden kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
#Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen.
#Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt. In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Das Protokoll der letzten Sitzung gilt automatisch als genehmigt, sofern an der nächsten Sitzung keine Einwände oder Korrekturwünsche vorgebracht werden. Liegen zwischen zwei Sitzungen weniger als 7 Tage, kann das Protokoll auch an der übernächsten Sitzung genehmigt werden und wird entsprechend auch mit der entsprechenden Frist für die übernächste Sitzung zugestellt.
#In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen.
#Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen inklusive Protokoll der letzten und/oder vorletzten Sitzung zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
#Zu den Traktanden ist jeweils auch ein Entwurf für den gewünschten Beschluss zu erstellen.
#Zu den Traktanden ist jeweils auch ein Entwurf für den gewünschten Beschluss zu erstellen.
# Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
# Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
#Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 30 Tagen festgelegt. Sofern keine besondere Dringlichkeit oder ein Grund für eine längere Frist vorliegt beträgt der Zeitraum 10 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden.
#Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 30 Tagen festgelegt. Sofern keine besondere Dringlichkeit oder ein Grund für eine längere Frist vorliegt beträgt der Zeitraum 10 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden.
#Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen.
#Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt nur mit, wenn es weniger als vier Vorstandsmitglieder gibt.


===Artikel 4 Zeichnungsberechtigung===
===Artikel 4 Zeichnungsberechtigung===
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=== Artikel 6 Sonstige Bestimmungen ===
=== Artikel 6 Sonstige Bestimmungen ===
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 30.August 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2024.
#Die Bestimmungen von Artikel 3 (Sitzungsordnung) gelten sinngemäss auch für alle Arbeitsgruppen oder andere Gremien dieses Vereins mit Ausnahme der Mitgliederversammlung.


==Siehe auch==  
==Siehe auch==  
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