Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder (persönlich oder per Telefon- oder Videokonferenz) anwesend sind.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder (persönlich oder per Telefon- oder Videokonferenz) anwesend sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Bei einem eins zu eins Ergebnis einer Vorstandsabstimmung wurde der Antrag abgelehnt, und es bleibt alles so, als wäre das Geschäft nicht traktandiert gewesen.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
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