Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

K
Weitere Detail-Verbesserungen.
K (Diverse kleinere Verbesserungen.)
K (Weitere Detail-Verbesserungen.)
Zeile 24: Zeile 24:
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
#*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der einzelnen Vorstandsmitglieder übersteigen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF verursachen.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF verursachen.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 6 Monaten oder die den Verein rechtlich an ein Projekt, eine Meinung oder eine andere Organisation für länger als 6 Monate binden.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 6 Monaten oder die den Verein rechtlich an ein Projekt, eine Meinung oder eine andere Organisation oder anderweitig rechtlich für länger als 6 Monate binden.
#
#
===Artikel 3 Sitzungsordnung ===
===Artikel 3 Sitzungsordnung ===
496

Bearbeitungen