Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* organisiert den Entscheidungsprozess auf dem Zirkularweg per E-Mail wenn ein Mitglied des Vorstandes dies wünscht;
#* organisiert den Entscheidungsprozess auf dem Zirkularweg per E-Mail;
#*trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#*trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder bis zur nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#* ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an;
#* ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung oder bis zur Entscheidung auf dem Zirkularweg an.
#Folgende Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit des Gesamtvorstandes (soweit nicht durch Dringlichkeit die Zuständigkeit des Präsidiums vorliegt):
#Folgende Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit des Gesamtvorstandes (soweit nicht durch Dringlichkeit die Zuständigkeit des Präsidiums vorliegt):
#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
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