Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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===Artikel 2 Der Vorstand===
===Artikel 2 Der Vorstand===


# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand oder einzelne Personen zuständig sind, kann grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied im Namen des Vereins Handlungen tätigen und Entscheidungen treffen. Diese Handlungen und Entscheidungen sind systematisch zu sammeln auf diesem Wiki, oder bei Geheimhaltungsinteressen, dem gesamten Vorstand per Mail mitzuteilen. Ausnahme sind Handlungen die automatisch von Media-Wiki-Software auf vierte-gewalt.ch protokolliert werden.
# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand oder einzelne Personen zuständig sind, kann grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied im Namen des Vereins Handlungen tätigen und Entscheidungen treffen. Diese Handlungen und Entscheidungen kommen ins Protokoll der nächsten oder übernächsten Vorstandssitzung und sind vor der übernächsten Sitzung dem gesamten Vorstand per Mail mitzuteilen. Ausnahme sind Handlungen die automatisch von Media-Wiki-Software auf vierte-gewalt.ch protokolliert werden.
#Gegen Entscheide eines Vorstandsmitgliedes oder eines anderen Handlungsbevollmächtigten kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden. Gegen Entscheide des Gesamt-Vorstandes kann ein Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung gemacht werden.
#Gegen Entscheide eines Vorstandsmitgliedes oder eines anderen Handlungsbevollmächtigten kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden. Gegen Entscheide des Gesamt-Vorstandes kann ein Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung gemacht werden.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an einzelne oder alle Vorstandsmitglieder erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen von einzelnen Vorstandsmitgliedern oder anderen Handlungsbevollmächtigten aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an einzelne oder alle Vorstandsmitglieder oder weitere Personen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
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#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#*entscheidet über die Sprechreihenfolge der Vorstandsmitglieder, Traktandenliste, die Pausierung oder Beendigung der Sitzung sowie über Ausschluss eines störendes Vorstandsmitgliedes für den Rest der Sitzung;
#*entscheidet über die Sprechreihenfolge der Vorstandsmitglieder, Traktandenliste, die Unterbrechung oder Beendigung der Sitzung sowie über Ausschluss eines störendes Vorstandsmitgliedes für den Rest der Sitzung;
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf des oder der Vorsitzenden kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf des oder der Vorsitzenden kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
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