Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Ressort-System ganz entfernt (jeder kann jetzt einzeln handeln), und Ausschluss des Präsidenten bei Anwesenheit von 4 Personen entfernt, weil Vorstand soll neu auf 3 beschränkt sein.)
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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
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