Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

K
Ressort-System ganz entfernt (jeder kann jetzt einzeln handeln), und Ausschluss des Präsidenten bei Anwesenheit von 4 Personen entfernt, weil Vorstand soll neu auf 3 beschränkt sein.
K (Ständige Verbesserungen.)
K (Ressort-System ganz entfernt (jeder kann jetzt einzeln handeln), und Ausschluss des Präsidenten bei Anwesenheit von 4 Personen entfernt, weil Vorstand soll neu auf 3 beschränkt sein.)
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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
''Entwurf vom 15.März 2023''
''Entwurf vom 2.April 2023''


''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
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===Artikel 2 Der Vorstand===
===Artikel 2 Der Vorstand===


# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand zuständig ist, ist grundsätzlich der oder die Ressortverantwortliche für alle Entscheidungen zuständig.
# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand oder einzelne Personen zuständig sind, kann grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied im Namen des Vereins Handlungen tätigen und Entscheidungen treffen. Diese Handlungen und Entscheidungen sind systematisch zu sammeln auf diesem Wiki, oder bei Geheimhaltungsinteressen, dem gesamten Vorstand per Mail mitzuteilen. Ausnahme sind Handlungen die automatisch von Media-Wiki-Software auf vierte-gewalt.ch protokolliert werden.
#Gegen Entscheide eines oder einer Ressortverantwortlichen kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden. Gegen Entscheide des Gesamt-Vorstandes kann ein Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung gemacht werden. Gegen den Entscheid der Mitgliederversammlung kann Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.
#Gegen Entscheide eines Vorstandsmitgliedes oder eines anderen Handlungsbevollmächtigten kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden. Gegen Entscheide des Gesamt-Vorstandes kann ein Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung gemacht werden.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an die Ressortverantwortlichen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an einzelne oder alle Vorstandsmitglieder erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
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#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
#*Änderungen an der Aufteilung der Ressort.
#*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen.
#*Wahl der Ressortverantwortlichen und deren Stellvertretung.
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der einzelnen Vorstandsmitglieder übersteigen.
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der Ressortverantwortlichen übersteigen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen.
#*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten.
#*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen den Ressorts.
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern.
#*Zuweisung von Sachgeschäften an ein Ressort oder Beschlussfassung bei Sachgeschäften, die keinem Ressort klar zugeordnet werden können oder mehrere Ressorts ähnlich stark betreffen.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF/Jahr verursachen.
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF/Jahr verursachen.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 1 Jahr.
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 1 Jahr.
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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit, ausser wenn vier Vorstandsmitglieder an der Sitzung anwesend sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
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#Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen.
#Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt.
#In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Ebenso werden Entscheidungen der Ressortvorsteher in das Protokoll aufgenommen. Dazu teilen die verantwortlichen Personen diese Entscheidungen per E-Mail dem Präsidium oder dem gesamten Vorstand mit.
#In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Ebenso werden Entscheidungen der einzelner Vorstandsmitglieder in das Protokoll aufgenommen. Dazu teilen die verantwortlichen Personen diese Entscheidungen per E-Mail dem Präsidium oder dem gesamten Vorstand mit.
#Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
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# Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
# Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
#Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 20 Tagen festgelegt. Sofern keine Dringlichkeit vorliegt beträgt der Zeitraum 20 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden.
#Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 20 Tagen festgelegt. Sofern keine Dringlichkeit vorliegt beträgt der Zeitraum 20 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden.
#Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt nicht mit, ausser es gibt zu diesem Zeitpunkt nur drei oder weniger gewählte Vorstandsmitglieder.
#Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen.
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===Artikel 4 Ressortsystem ===
===Artikel 4 Zeichnungsberechtigung===
 
#Es gibt folgende Ressorts:
##Präsidiales
##Finanzen
##Kommunikation & Untersuchungsteam
##Informatik
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, eines oder zwei der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird. Das Ressort Kommunikation & Untersuchungsteam kann nicht vom Präsidenten übernommen werden, um eine Machtbündelung zu vermeiden.
#Für jedes der Ressorts wird eine Stellvertretung innerhalb des Vorstandes bestimmt. Die Stellvertretung soll im jeweiligen Ressort mithelfen.
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung. Sie dürfen dabei nicht gegen geltende Vorstandsentscheidungen handeln oder öffentlich eine vom Vorstand abweichende Meinung äussern.
#Jedes Vorstandsmitglied hat eine Ausgabenkompetenz von 50 Franken im Einzelfall, aber maximal 200 CHF pro Jahr. Für höhere Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben ist dem Vorstand Antrag zu stellen.
#Die Ressortverantwortlichen können die Erledigung einzelner Aufgaben anderen Personen übertragen oder diese um Hilfe bitten. Dabei ist der Datenschutz angemessen zu berücksichtigen.
#Bei Zuständigkeitskonflikten zwischen zwei Ressort entscheidet der Vorstand. Das Präsidium entscheidet über das Vorgehen bis zur nächsten Vorstandssitzung.
 
=== Artikel 5 Zuständigkeiten der Ressorts ===
 
# Die Aufgaben des Ressorts Präsidiales entsprechen den Aufgaben des Vereinspräsidenten oder der Vereinspräsidentin oder seiner/ihrer Stellvertretung.
# Das Ressort Finanzen hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
## Führung der Finanzbuchhaltung.
## Überblick über die finanzielle Situation.
## Einzug der Mitgliederbeiträge.
##Reduktion des Mitgliedsbeitrages oder vollständiger Verzicht in Einzelfällen.
# Das Ressort Kommunikation & Untersuchungsteam hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
## Kommunikation mit Behörden, Medien, etc. .
## Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
##Moderation, Löschungen, Sperrungen, Korrekturen der Beiträge, Benutzerverwaltung und mehr auf vierte-gewalt.ch, damit Störungen, Datenschutzverletzungen, Spam und Ähnliches verhindert oder entfernt wird.
##Prüfung eingehender Meldungen über Probleme und Konflikte mit den Behörden und Erstellung, Bearbeitung und Publikation von Fallberichten.
##Leitung des Untersuchungsteams.
# Das Ressort Informatik hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
## Gewährleistung der Datensicherheit des Vereins inklusive Mitgliederdatenbank, Inhalte von vierte-gewalt.ch und Mails.
## Technische Verwaltung der Domains vierte-gewalt.ch und die-vierte-gewalt.ch.
##Technische Datenschutzmassnahmen.
 
===Artikel 6 Konstituierung und Amtsübergabe===
 
#Ein neu gewählter Vorstand kann sich in der künftigen Zusammensetzung vor Amtsantritt treffen, um die Ressort-Verteilung vorzunehmen.
#Die Ressort-Verteilung muss an der ersten Sitzung nach Amtsantritt formell beschlossen werden.
 
===Artikel 7 Zeichnungsberechtigung===


#
#
#Korrespondenz wird von der Leitung der jeweiligen Arbeitsgruppe oder des zuständigen Ressorts unterzeichnet.
#Die Vorstandsmitglieder verfügen über eine Zeichnungsberechtigung zu Zweien.
#Die Vorstandsmitglieder verfügen über eine Zeichnungsberechtigung zu Zweien.


===Artikel 8 Untersuchungsteam===
=== Artikel 5 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz===
 
#Das Untersuchungsteam prüft eingehende Meldungen, sammelt Informationen über den Sachverhalt und kann Berichte darüber veröffentlichen.
#Im Untersuchungsteam kann jede natürliche Person Mitglied sein, auch ohne Vereinsmitglied zu sein.
#Der oder die Ressortverantwortliche Untersuchungsteam kann Personen aus dem Untersuchungsteam ausschliessen.
 
=== Artikel 9 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz===


#E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können.
#E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können.
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#Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird.
#Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird.


=== Artikel 10 Sonstige Bestimmungen ===
=== Artikel 6 Sonstige Bestimmungen ===
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 1.Juni 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2024.
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 1.Juni 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2024.


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