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K (Ständige Verbesserungen.) |
K (Ressort-System ganz entfernt (jeder kann jetzt einzeln handeln), und Ausschluss des Präsidenten bei Anwesenheit von 4 Personen entfernt, weil Vorstand soll neu auf 3 beschränkt sein.) |
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== Geschäftsordnung des Vorstandes == | == Geschäftsordnung des Vorstandes == | ||
''Entwurf vom | ''Entwurf vom 2.April 2023'' | ||
''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'': | ''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'': | ||
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===Artikel 2 Der Vorstand=== | ===Artikel 2 Der Vorstand=== | ||
# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand zuständig | # Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand oder einzelne Personen zuständig sind, kann grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied im Namen des Vereins Handlungen tätigen und Entscheidungen treffen. Diese Handlungen und Entscheidungen sind systematisch zu sammeln auf diesem Wiki, oder bei Geheimhaltungsinteressen, dem gesamten Vorstand per Mail mitzuteilen. Ausnahme sind Handlungen die automatisch von Media-Wiki-Software auf vierte-gewalt.ch protokolliert werden. | ||
#Gegen Entscheide eines oder | #Gegen Entscheide eines Vorstandsmitgliedes oder eines anderen Handlungsbevollmächtigten kann innert 30 Tagen ein Rekurs an den Vorstand gemacht werden. Gegen Entscheide des Gesamt-Vorstandes kann ein Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung gemacht werden. | ||
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an | #Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an einzelne oder alle Vorstandsmitglieder erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll. | ||
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.) | #Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.) | ||
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | #Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | ||
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#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung. | #*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung. | ||
#*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. | #*Änderung oder Beschluss dieser Geschäftsordnung und aller weiterer Reglemente oder Richtlinien des Vereins, sofern nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. | ||
#* | #*Zuweisung von Aufgaben oder Zuständigkeiten an einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder oder andere Personen. | ||
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der einzelnen Vorstandsmitglieder übersteigen. | |||
#*Alle finanziellen Handlungen und Verpflichtungen, die das Limit der | |||
#*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen. | #*Festlegung der offiziellen Meinung des Vereins zu Sachfragen oder politischen Themen. | ||
#*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten. | #*Alle Handlungen, die den Verein für mehr als ein Jahr stark beeinflussen oder rechtlich binden könnten. | ||
#*Zuständigkeitskonflikte zwischen | #*Zuständigkeitskonflikte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern. | ||
#*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF/Jahr verursachen. | #*Eingehen von Verträgen, die Gesamtverpflichtungen oder jährliche Verpflichtungen von mehr als 100 CHF/Jahr verursachen. | ||
#*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 1 Jahr. | #*Alle weiteren Verpflichtungen oder Verträge, mit einer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als 1 Jahr. | ||
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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. | #Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. | ||
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind. | #Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind. | ||
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit | #Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit. | ||
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | #Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | ||
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese; | #* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese; | ||
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#Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen. | #Stört ein Vorstands-Mitglied oder eine andere anwesende Person den Sitzungsablauf, kann die Sitzungsleitung dieser Person das Wort entziehen oder diese Person von der restlichen Sitzung ausschliessen. Weigert sich der Störer, die Sitzung zu verlassen, kann die Sitzungsleitung die Sitzung abbrechen. | ||
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt. | #Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt. | ||
#In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Ebenso werden Entscheidungen der | #In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Ebenso werden Entscheidungen der einzelner Vorstandsmitglieder in das Protokoll aufgenommen. Dazu teilen die verantwortlichen Personen diese Entscheidungen per E-Mail dem Präsidium oder dem gesamten Vorstand mit. | ||
#Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich. | #Alle Traktanden sind zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Dokumenten und Informationen mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich. | ||
#Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung. | #Das Präsidium verschickt die Einladungen und die zugehörigen Unterlagen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung. | ||
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# Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen. | # Zu jedem Traktandum fragt die Sitzungsleistung an der Sitzung, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen. | ||
#Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 20 Tagen festgelegt. Sofern keine Dringlichkeit vorliegt beträgt der Zeitraum 20 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden. | #Bei Entscheidungen auf dem Zirkularweg (per E-Mail) wird je nach Dringlichkeit durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder die Stellvertretung ein Diskussionszeitraum zwischen einem und 20 Tagen festgelegt. Sofern keine Dringlichkeit vorliegt beträgt der Zeitraum 20 Tage. Während dieses Zeitraums können jederzeit neue Anträge gestellt werden, über die einzeln abgestimmt wird. Sobald zwei Ja-Stimmen oder zwei Nein-Stimmen zu einem Antrag eingegangen sind, endet die Diskussion und die Abstimmung. Nach dem Ende des Diskussionszeitraums können keine neuen Anträge gestellt werden und noch höchstens 24 Stunden abgestimmt werden. | ||
#Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen. | #Für Entscheidungen auf dem Zirkularweg (E-Mail) gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen über die Stimmabgabe und Mehrheiten wie für Sitzungen. | ||
===Artikel 4 | ===Artikel 4 Zeichnungsberechtigung=== | ||
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#Die Vorstandsmitglieder verfügen über eine Zeichnungsberechtigung zu Zweien. | #Die Vorstandsmitglieder verfügen über eine Zeichnungsberechtigung zu Zweien. | ||
===Artikel | === Artikel 5 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz=== | ||
#E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können. | #E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können. | ||
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#Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird. | #Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird. | ||
=== Artikel | === Artikel 6 Sonstige Bestimmungen === | ||
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 1.Juni 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2024. | #Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 1.Juni 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2024. | ||