Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
''Entwurf vom 1.März 2023''
''Entwurf vom 7.März 2023''


''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am 1.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
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#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an die Ressortverantwortlichen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an die Ressortverantwortlichen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt.
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* organisiert den Entscheidungsprozess auf dem Zirkularweg per E-Mail wenn ein Mitglied des Vorstandes dies wünscht;
#*trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#* ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an;
#Folgende Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit des Gesamtvorstandes:
#Folgende Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit des Gesamtvorstandes:
#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
#*Vorbereitung, Einberufung, Verschiebung etc. der Mitgliederversammlung.
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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzungen können auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. verbunden sind.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend bzw. in der Video- oder Telefonkonferenz sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit, ausser wenn vier Vorstandsmitglieder an der Sitzung anwesend sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Die Sitzungsleitung stimmt mit, ausser wenn vier Vorstandsmitglieder an der Sitzung anwesend sind.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#*entscheidet über die Sprechreihenfolge der Vorstandsmitglieder, Traktandenliste, die Pausierung oder Beendigung der Sitzung sowie über Ausschluss eines störendes Vorstandsmitgliedes für den Rest der Sitzung;
#* ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an;
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf des oder der Vorsitzenden kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
#Gegen Entscheidungen über die Traktandenliste oder den Sitzungsablauf des oder der Vorsitzenden kann direkt an der Sitzung eine Abstimmung verlangt werden, die sofort durchgeführt wird.
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