Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand zuständig ist, ist grundsätzlich der oder die Ressortverantwortliche für alle Entscheidungen zuständig.
# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Soweit nicht gemäss dieser Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss explizit der Vorstand zuständig ist, ist grundsätzlich der oder die Ressortverantwortliche für alle Entscheidungen zuständig.
#Der Vorstand kann jederzeit jede Entscheidung an sich ziehen oder in Einzelfällen Weisungen an die Ressortverantwortlichen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Der Vorstand kann jederzeit eine Entscheidung an sich ziehen, Entscheidungen der Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern getroffene Entscheidungen aufheben oder ändern, oder in Einzelfällen Weisungen an die Ressortverantwortlichen erlassen, wie oder nach welchen Kriterien entschieden werden oder eine Arbeit erledigt werden soll.
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Alle Vorstandsmitglieder haben Zugang zu allen Informationen des Vereins. Sie informieren sich gegenseitig von sich aus und beantworten anderen Vorstandsmitgliedern auch alle Fragen über ihren Zuständigkeitsbereich. Mitglieder, die Informationen des Vereins erzeugen oder erhalten, machen sie allen Vorstandsmitgliedern zugänglich (zB Korrespondenz, Buchhaltung, Mitgliederliste, etc.)
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt.
#Der Präsident oder die Präsidentin sind den anderen Vorstandsmitgliedern gleich gestellt, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt.
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