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#Bei Zuständigkeitskonflikten zwischen zwei Ressort entscheidet der Vorstand. Das Präsidium entscheidet über das Vorgehen bis zur nächsten Vorstandssitzung. | #Bei Zuständigkeitskonflikten zwischen zwei Ressort entscheidet der Vorstand. Das Präsidium entscheidet über das Vorgehen bis zur nächsten Vorstandssitzung. | ||
=== Artikel 5 | === Artikel 5 Zuständigkeiten der Ressorts === | ||
# Die Aufgaben des Ressorts Präsidiales entsprechen den Aufgaben des Vereinspräsidenten oder der Vereinspräsidentin oder seiner/ihrer Stellvertretung. | # Die Aufgaben des Ressorts Präsidiales entsprechen den Aufgaben des Vereinspräsidenten oder der Vereinspräsidentin oder seiner/ihrer Stellvertretung. |