Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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#Diese Geschäftsordnung ergänzt die Statuten und ist für den Vorstand, die Arbeitsgruppen und Angestellte und Beauftragte des Vereins bindend.
#Diese Geschäftsordnung ergänzt die Statuten und ist für den Vorstand, die Arbeitsgruppen und Angestellte und Beauftragte des Vereins bindend.
#Die Geschäftsführung des Vereins liegt beim Gesamtvorstand.
#Der Vorstand informiert die Mitglieder des Vereins regelmässig per E-Mail über wesentliche Geschäftsvorgänge und fördert insbesondere die Mitarbeit der Vereinsmitglieder in den Arbeitsgruppen.
#Der Vorstand informiert die Mitglieder des Vereins regelmässig per E-Mail über wesentliche Geschäftsvorgänge und fördert insbesondere die Mitarbeit der Vereinsmitglieder in den Arbeitsgruppen.
#Der Vorstand handelt nach Treu und Glauben. Kein Mitglied darf sich rechtsmissbräuchlich verhalten.
#Der Vorstand handelt nach Treu und Glauben. Kein Mitglied darf sich rechtsmissbräuchlich verhalten.
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# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins.
# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins.
#Der Vortand legt fest, welche Geschäfte den Borstand vorzulegen sind. Wo dies nicht festgelegt ist, ist grundsätzlich das verantwortliche Ressort für die Einzelfallentscheidung zustänsig.
#Der Vorstand legt fest, welche Geschäfte dem Vorstand vorzulegen sind. Wo dies nicht festgelegt ist, ist grundsätzlich das verantwortliche Ressort für die Einzelfallentscheidung zuständig.
#Der Vorstand kann jederzeit jede Entscheidung an sich ziehen (ausser diese fallen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung).
#Der Vorstand kann jederzeit jede Entscheidung an sich ziehen (ausser diese fallen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung).
#Der Vorstand kann in Einzelfällen Weisungen an einzelne Mitglieder oder die Ressorts erlassen, wie genau vorzugehen ist.
#Der Vorstand kann in Einzelfällen Weisungen an einzelne Mitglieder oder die Ressorts erlassen, wie genau vorzugehen ist.
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