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#Diese Geschäftsordnung ergänzt die Statuten und ist für den Vorstand, die Arbeitsgruppen und Angestellte und Beauftragte des Vereins bindend. | #Diese Geschäftsordnung ergänzt die Statuten und ist für den Vorstand, die Arbeitsgruppen und Angestellte und Beauftragte des Vereins bindend. | ||
#Der Vorstand informiert die Mitglieder des Vereins regelmässig per E-Mail über wesentliche Geschäftsvorgänge und fördert insbesondere die Mitarbeit der Vereinsmitglieder in den Arbeitsgruppen. | #Der Vorstand informiert die Mitglieder des Vereins regelmässig per E-Mail über wesentliche Geschäftsvorgänge und fördert insbesondere die Mitarbeit der Vereinsmitglieder in den Arbeitsgruppen. | ||
#Der Vorstand handelt nach Treu und Glauben. Kein Mitglied darf sich rechtsmissbräuchlich verhalten. | #Der Vorstand handelt nach Treu und Glauben. Kein Mitglied darf sich rechtsmissbräuchlich verhalten. | ||
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# Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. | # Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. | ||
#Der | #Der Vorstand legt fest, welche Geschäfte dem Vorstand vorzulegen sind. Wo dies nicht festgelegt ist, ist grundsätzlich das verantwortliche Ressort für die Einzelfallentscheidung zuständig. | ||
#Der Vorstand kann jederzeit jede Entscheidung an sich ziehen (ausser diese fallen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung). | #Der Vorstand kann jederzeit jede Entscheidung an sich ziehen (ausser diese fallen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung). | ||
#Der Vorstand kann in Einzelfällen Weisungen an einzelne Mitglieder oder die Ressorts erlassen, wie genau vorzugehen ist. | #Der Vorstand kann in Einzelfällen Weisungen an einzelne Mitglieder oder die Ressorts erlassen, wie genau vorzugehen ist. |